Sitzung vom 12.2.2004
Fällung von 46 Bäumen im
Burggarten Friedberg; Parkpflegewerk Burggarten hier:
Sachstandsbericht
Sitzung vom 16.10.2003 Rückschnitt
der Grünbestände um die Burg
Sitzung vom 25.9.2003 Gutachten zum Burggarten Pflegekonzept
Sitzung vom 25.9.2003 Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an
den 24 Hallen"
Sitzung vom 5.6.2003 Folgekosten Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 5.6.2003 Bebauungsplan
Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen"
Sitzung vom 3.4.2003 Zeitplan in Sachen
Jugendfreizeiteinrichtung
Sitzung vom 5.12.2002 Jugend- und
Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; Bewertung der Architektenentwürfe
Sitzung vom 7.7.2002 Jugendarbeit in
Friedberg
Sitzung vom 23.5.2002 Jugend- und
Vereinshaus (Raumplan und Nutzung)
Sitzung vom 25.4.2002 Architektonische
Gutachten zum Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 6.12.2001 Ausfallbürgschaft für das Soundgarten
Festival 2002
Sitzung vom 30.8.2001 Sachstand Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 30.8.2001 Pflegekonzept
Burggarten
Sitzung vom 20.6.2001 Jugendarbeit
in Friedberg
Sitzung vom 12.2.2004
12. 01-06/1561 Fällung von 46 Bäumen im Burggarten
Friedberg
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt diese
Drucksache zur Kenntnis.
13. 01-06/1393 Parkpflegewerk Burggarten
hier: Sachstandsbericht
Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden
geänderten
Beschluss:
1) Das Parkpflegewerk wird zur weiteren
Beratung in die Ausschüsse (Ausschuss für Jugend,
Soziales, Senioren, Sport und Kultur, Ausschuss für
Bauwesen, Planung und Umwelt und Haupt- und
Finanzausschuss) zurückverwiesen.
2) Der Beschluss des Ausschusses für Bauwesen, Planung
und Umwelt vom 03.02.2004 zur Drucksache 01-06/1561 wird
aufgehoben.
3) Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur
Verabschiedung des Parkpflegewerks nur die akut
gefährdeten Bäume (9 wackelige, 1 Schiefstand) aus
Verkehrssicherungsgründen zu fällen.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird einzeln
abgestimmt.
Zu 1)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig in
Abänderung beschlossen
Ja 39 Nein 0 Enthaltung 0
zu 2)
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
in Abänderung beschlossen
Ja 24 Nein 14 Enthaltung 1
zu 3)
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich in Abänderung
beschlossen
Ja 23 Nein 2 Enthaltung 14
Sitzung vom 16.10.2003
13. 01-06/1465 gemeinsamer
Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und UWG vom 08.10.2003; hier: Rückschnitt der Grünbestände um die
Burg
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Grünbestände um die Burg zurückschneiden zu lassen, damit von
den Aussichtspunkten der Friedberger Burg der Blick z. B. auf die 24
Hallen, den Johannisberg, Bad Nauheim und Schwalheim wieder möglich ist, und dass Burgmauer und das
nördliche Burgtor wieder von Weitem zu erkennen sind.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen
Sitzung vom 25.9.2003
2. 01-06/1368 Anfrage
der FDP-Fraktion vom 01.07.2003; hier: Gutachten zum Burggarten
Pflegekonzept
Fragen:
1) Sollen die in dem Gutachten vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen umgesetzt werden?
2) Wann kann mit einer Umsetzung frühestens begonnen werden?
3) Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der Maßnahmen auf Veranstaltungen im Burggarten, d.
h. welche Veranstaltungen könnten auch zukünftig stattfinden, welche wären wahrscheinlich ausgeschlossen?
4) Welche Kosten entstehen der Stadt bereits jetzt durch Routinemaßnahmen der Pflege?
5) Welche Kosten entstehen bereits durch Pflegemaßnahmen nach der Durchführung?
6) Welche Folgekosten wären zu erwarten, z. B. für einen Burggartenwächter?
7) Wann erhalten die Fraktionen die bei der Vorstellung des Burggarten-Pflegekonzeptes zugesagte CD
mit dem Gutachten und den weiteren Unterlagen?
Bürgermeister Bayer beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1): Ja, von Seiten des Stadtbauamtes waren bereits im Jahr 2002 bei
den Haushaltsberatungen für das Jahr 2003 folgende Mittel für das
Parkpflegewerk angemeldet:
Haushaltsjahr 2004 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2005 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 250.000,00 Euro
Spätere Jahre 250.000,00 Euro
Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde die Mittelanmeldung von der Stadtverordnetenversammlung dann von
2004 auf die Jahre 2006 und spätere Jahre verschoben.
Zu 2): Mit der Umsetzung kann begonnen werden, wenn die erforderlichen
Gelder bereitgestellt sind.
Zu 3): Die Veranstaltungsgröße soll sich in Zukunft an der Zahl der
vorhandenen Sitzplätze bzw. Stehplätze im Zuschauerraum orientieren,
damit die seitlichen Böschungen nicht mehr „totgetrampelt" werden. Bei
unbestuhltem Zuschauerraum finden ca. 1000 Personen Platz, bei Bestuhlung je nach Ausführung zwischen 630
bis 780 Besucher.
Zu 4): Bei der Jahrespflege durch den städtischen Bauhof entstehen
Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro.Hinzu kommen Unkosten für die Baumkontrolle und Baumpflegemaßnahmen
durch Firmen, die jährlich stark variieren.
Zu 5): Die Kosten wurden bisher nicht getrennt erfasst, da laufende
Pflege- und Reinigungsmaßnahmen fließend in Maßnahmen nach
Veranstaltungen übergehen.
Zu 6): Folgekosten können erst detailliert geschätzt werden, wenn die
Stadtverordnetenversammlung sich auf eine Planungsvariante festgelegt
hat.
Zu 7): Die CD wurde bereits mit der nach der Sommerpause in den beiden
Ausschüssen Bauwesen, Planung und Umwelt und Haupt- und Finanzausschuss
behandelten Magistratsvorlage verschickt.
17. 01-06/1413 Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24
Hallen" hier:
1. Behandlung der Anregungen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2003
A. Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Offenlage
a) Landrates/Untere Wasserbehörde; Schreiben vom 27. Juni
2003
Zu 1.: Die östliche Baugrenze für den Kinderhort wird auf 10 m
Abstand vom Gewässer zurückgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Zu 2.: Der Anregung wird nicht gefolgt. Eine
nachrichtliche Übernahme des genauen Grenzverlaufs des Überschwemmungsgebietes
in den Bebauungsplan erfolgt nicht; es wird aber ein Hinweis in den Plan aufgenommen.
Begründung: Die genannte Fläche ist als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft" festgesetzt ist und auch textliche Festsetzungen sind hierzu enthalten.
Diese Festsetzungen reichen aus, um das Überschwemmungsgebiet in seiner Funktion zu sichern. Die
als Obstwiese festgesetzte, und auch in dieser Form bestehende Fläche ist sogar noch größer als das
festgestellte Überschwemmungsgebiet in diesem Bereich, so dass eine nachrichtliche Übernahme des - im
Übrigen jederzeit aufgrund aktueller Beobachtungen durch eine neue Verordnung änderbaren - Grenzverlaufs
des Überschwemmungsgebietes nicht zweckmäßig erscheint
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
b) Stellungnahme Kreisausschuss des Wetteraukreises/Kreisbauamt; Schreiben vom 15. Juli 2003
Der Anregung wird gefolgt. Die entsprechenden Festsetzungen zum Lärmschutz werden in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
c) Stellungnahme RP Darmstadt – Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt; Schreiben vom
11.Juni 2003
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der festgesetzten umfangreichen
baulichen und technischen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Lärmimmissionen werden diese
Bedenken im Rahmen der Abwägung den Zielsetzungen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, hier insbesondere der
jungen Menschen im Sinne von § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
- Errichtung des Jugendhauses in innenstadtnaher Lage mit guter Erreichbarkeit für die überwiegend
nicht motorisierten Besucherzielgruppen und
- Nutzung innerstädtischer Baulücken im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 1 BauGB
nachgeordnet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Begründung:
STELLUNGNAHME DES TÜV SÜDDEUTSCHLAND ZUM SCHREIBEN DES RP DARMSTADT VOM 16.07.2003
Zur Überschreitung der Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich des Jugendhauses.
Wie im Kapitel 6.4. des Gutachtens ausgeführt wird, werden tagsüber die Orientierungswerte nach
Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 für Mischgebiet im westlichen
Teil des Plangebietes entlang der Straße Usavorstadt um bis zu 7 db(A) und die Grenzwerte nach der 16.
BImSchV um bis zu 3 dB(A) überschritten. In der Nachtzeit gehen die Lärmimmissionen durch den
Straßenverkehr deutlich zurück, die Schienenverkehrslärmimmissionen steigen nachts sogar geringfügig um
1 dB(A) gegenüber dem Tageszeitraum an. Daher ist an den Westfassaden nachts mit geringeren Pegeln wie am
Tage und an den östlichen Fassaden tagsüber und nachtsvvon nahezu identischen Pegeln auszugehen. Die
Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 für Mischgebiet werden nachts um
bis zu 12 dB(A) und die Grenzwerte nach der 16. BImSchV noch um 8 dB(A) überschritten.
Es wird jedoch angemerkt, dass sich die Nutzung des Jugendhauses hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit
zur Nachtzeit nicht von jener des Tageszeitraumes unterscheidet, weshalb
nachts kein erhöhter Schutzanspruch zugrunde gelegt werden muss. Der Nachtbetrieb des Jugendhauses
beschränkt sich weitestgehend auf Sonderveranstaltungen in der Mehrzweckhalle. Da diese schon aus Gründen
des Nachbarschaftsschutzes mit einer fensterunabhängigen Raumbelüftung ausgestattet wird, müssen die
Fenster zum Belüften nicht geöffnet werden.
Zum fehlenden aktiven Schallschutz
Siehe Kap. 7 des Gutachtens:
Aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwällen oder Wänden führt aufgrund der direkten Lage des
Jugendhauses an der Straße Usavorstadt bzw. wegen der erhöhten Lage der
Schienenstrecken über das Viadukt 24 hallen nicht zu den gewünschten Lärmminderungseffekten. Daher sind
im Bereich des Jugendhauses passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Festsetzungen hinsichtlich der
erforderlichen Schalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel nach
DIN 4109 und – auch wg. Gründen des Nachbarschaftsschutzes – in der Mehrzweckhalle eine
fensterunabhängige Belüftungsanlage vorgesehen. (Im Bereich des Mischgebietes: siehe Festsetzungen)
Zu den Geräuscheinwirkungen auf die Wohnnachbarschaft durch das Jugendhaus
In den Kap. 8.4 und 8.5 des Gutachtens werden ausführlich notwendige bauliche Maßnahmen zum Schutz
der Wohnnachbarschaft einschließlich der Belüftungsanlage für die
Mehrzweckhalle beschrieben, die entsprechend in die Festsetzungen übernommen werden.
Neben den baulichen Maßnahmen, die u.a. eine Belüftungsanlage und ein Foyer an der Westfassade mit
zwei Türen versehen, die als Schallschleuse ausgeführt werden, werden im
Kap. 8.4 für den Bereich der Nachtzeit die folgenden
organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmimmissionen auf den Außenflächen des
"Betriebsgeländes" diskutiert:
- Der Einlass in Veranstaltungen ist üblicherweise vor 22:00 Uhr und kann über den Eingangsbereich an
der Westfassade stattfinden. Nach 22:00 Uhr sollte ein Ausgang auf der
abgewandten Südostfasse im Cafeteriabereich benutzt werden.
- Das Verladen von Musikanlagen und Bühnenausrüstung am Bühnenbereich an der Westseite sollte nicht
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr stattfinden
- Voraussetzung für die Einhaltung der Richtwerte gerade nach 22:00 Uhr ist ein umsichtiges Verhalten der
Besucher und Veranstalter. Daher sollte zu einem umsichtigen Verhalten im
Außenbereich aufgefordert werden.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass Parken auf dem Betriebsgelände nach 22:00 Uhr nur dem Aufsichtspersonal
vorbehalten wird, aber für Besucher untersagt ist!
Zu den Verkehrsgeräuschen und den verhaltensbezogenen Geräuschen auf den öffentlichen Verkehrsflächen
Siehe dazu Kap. 8.3 des Gutachtens:
Sofern die Verladetätigkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen im näheren räumlichen Umfeld der Anlage
entstehen, so sind diese Tätigkeiten dem Anlagengeräusch zuzurechnen.
Geräusche, die durch menschliches Verhalten verursacht sind (z. B. Gespräche, Autoradio usw.) und auf die
der Anlagenbetreiber keinen Einfluss hat, sind nach den Kommentierungen des Länderausschusses für
Immissionsschutz (LAI) vom 8. März 2000 nicht dem Anlagengeräusch zuzuordnen, sondern nach den
verhaltensbezogenen Lärmbekämpfungsvorschriften zu behandeln. Im Bundesland Hessen kommt dann die
Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm (Lärm VO) vom 16. Juni 1993 zur Anwendung.
Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu
500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, in reinen und
allgemeinen Wohngebieten sowie in Mischgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich
vermindert werden, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens
3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (BImSCHV)
erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Dabei ist der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – RLS-90 zu berechnen. Nach diesem Regelwerk
ist für die Geräuschbelastung durch Straßenverkehr ein Beurteilungspegel zu bilden, der sich vom
Beurteilungspegel der TA-Lärm unter anderem dadurch unterscheidet, dass keine Impuls- und
Ruhezeitenzuschläge berücksichtigt werden und die Beurteilung in der Nachtzeit nicht auf die lauteste
Nachtstunde, sondern auf 8 Stunden Stunden abgestellt werden.
Eine wesentliche Erhöhung der vorhandenen Verkehrsgeräusche durch den Straßen- und Schienenverkehr
durch das zusätzliche Fahraufkommen im Zusammenhang mit der Nutzung des
Jugendhauses kann an den untersuchten Immissionsorten auch ohne weitere Untersuchungen tagsüber und nacht
sicher ausgeschlossen werden.
d) Stellungnahme Frau Silke Herig, Usavorstadt 1, 61169 Friedberg; Schreiben vom 30. Juni
2003
Zu 1.:
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der
festgesetzten umfangreichen baulichen und technischen Maßnahmen zur
Reduzierung bzw. Vermeidung von Lärmimmissionen werden diese Bedenken im Rahmen der Abwägung den
Zielsetzungen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, hier insbesondere
- der jungen Menschen im Sinne von § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
- Errichtung des Jugendhauses in innenstadtnaher Lage mit guter Erreichbarkeit für die überwiegend nicht
motorisierten Besucherzielgruppen und
- Nutzung innerstädtischer Baulücken im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a Abs.1 BauGB
nachgeordnet.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Begründung: siehe Pkt. c) zur Stellungnahme RP Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt
Frankfurt.
Zu 2.:
Der Anregung auf Errichtung eines hohen Sichtschutzzaunes wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Begründung: Die Nutzung des angrenzenden Geländes für öffentliche soziale Zwecke
(Jugendhaus) stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung für das
Grundstück der Einwenderin dar. Die Sicherung eines Grundstücks gegen Betreten durch Unbefugte sowie die
Abschirmung gegen eine unerwünschte Einsicht ist Sache des jeweiligen Eigentümers.
Anmerkungen:
1. In ihrem Schreiben hat Frau Herig die Forderung nach Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen gegenüber
der Jugendfreizeiteinrichtung aus ihrer Stellungnahme wiederholt, die sie im Rahmen der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung abgegeben hat und über die die städtischen Gremien in der entsprechenden
Magistratsvorlage informiert wurden. Diese Forderungen wurden bereits für den offengelegten
Entwurf berücksichtigt, und zwar in Form von zwei Pflanzstreifen zwischen den Privathäusern und den
Gebäuden der Jugendfreizeiteinrichtung einerseits, aber auch durch die Ausrichtung
des Baukörpers und dessen Ausgestaltung als abschirmender Riegel zwischen der Halle
des Jugendhauses und den Privathäusern.
2. Das für die Errichtung des Jugendhauses vorgesehene Grundstück war in den Jahren zuvor bereits bebaut
und wurde nach seiner Nutzung als Altenheim lange Jahre als Gymnasium genutzt.
Anregung des Landesamt für Denkmalpflege Hessen; Schreiben vom 24.07.2003
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen regt an, den ursprünglichen Planungsansatz, wie er in den
städtebaulichen Zielen beschrieben ist, „Die geplante Bebauung soll
straßenraumbildend zur Usavorstadt hin orientiert werden" zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
B. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" wird als Satzung
beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes
werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24
Hallen" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 5.6.2003
7. 01-06/1325 Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.05.2003; hier:
Folgekosten Jugend- und Vereinshaus
Bereits mit dem Grundsatzbeschluss zum Jugend- und Vereinshaus am 20.06.2001 wurde von der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig beschlossen:
Der Magistrat wird beauftragt bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2002 eine Kostenkalkulation
für den Betrieb (inkl. des Personals) der Einrichtung vorzulegen.
Bis heute liegt keine Kalkulation bezüglich der Folgekosten bzw. Betriebskosten (einschließlich des
Personals) vor. Deshalb fragt die CDU-Fraktion an:
1. Wann wird eine solche Folgekostenkalkulation vorgelegt?
2. Warum wurde sie bisher nicht vorgelegt?
Erster Stadtrat Keller gibt folgende Stellungnahme ab:
Zu 1.: Die angeforderte Folgekostenkalkulation wird verbindlich
vorbereitet und liegt den städtischen Gremien mit dem Haushaltsentwurf
2003 zur weiteren Beratung vor.
Zu 2.: Eine verlässliche und seriöse Folgekosteneinschätzung ist erst
nach Abschluss der Gebäudeoptimierung möglich. Die zu erwartenden
Kosten für pädagogisches Personal wird mit ca. 50.000 € pro Pädagoge pro Jahr benannt.
11. 01-06/1249 Bebauungsplan
Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" hier:
1. Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
2. Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2000
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" und der
darin integrierten Satzung gem. § 87 HBO ist die Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 3.4.2003
6. 01-06/1241 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Friedberg vom 19.03.2003; hier:
Zeitplan in Sachen Jugendfreizeiteinrichtung
Anfrage:
Wie ist der weitere Zeitplan in Sachen Jugendfreizeiteinrichtung?
a) Welche Arbeiten sind bisher im Bauamt abgeschlossen worden?
b) Sind mit dem Architekten die Änderungswünsche der Stadtverordnetenversammlung besprochen und in der
Planung umgesetzt worden?
c) Wann ist mit einer Magistratsvorlage zum Satzungsbeschluss im B-Planverfahren zu rechnen?
d) Wann sollen die Ausschreibungen beginnen?
e) Wann wird der Bauantrag abgabefertig sein?
f) Wann rechnet das Bauamt mit dem Baubeginn?
Bürgermeister Bayer trägt folgende Stellungnahme des Stadtbauamtes vom 24.03.2003 vor:
a) Die Planungsaufträge an den Architekten und die Fachingenieure (Statiker, Heizungsbau, Lüftungsbau
und Sanitärarbeiten) sind mit Magistratsbeschluss vom 10.03.2003 vergeben
worden. – Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der Verkehrszählung sowie (darauf aufbauend) die
Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens vor. – Des Weiteren hat ein Abstimmungsgespräch mit der DLRG
stattgefunden.
b) Die Änderungswünsche der Stadtverordnetenversammlung bezüglich des ausgewählten Entwurfs wurden
vom Architekturbüro Fritzel und Wagner in den Entwurf des Jugend- und Vereinshauses eingearbeitet. Der
überarbeitete Entwurf wurde in der Sitzung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe am 20.03.2003 vorgestellt
und besprochen.
c) - Magistratsbeschluss zur Offenlage des Bebauungsplanverfahrens vor Ostern.
- Durchführung der Offenlage noch vor den Sommerferien.
- Der Satzungsbeschluss kann dann am 25.09.2003 gefasst werden.
d/e) Die Bauantragsunterlagen und die Ausschreibungen sollen bis nach den Sommerferien fertig gestellt
sein.
f) Mit dem Baubeginn ist nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens noch in diesem Jahr
zu rechnen.
Sitzung vom 5.12.2002
13. 01-06/1041 Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; hier: Bewertung
der Architektenentwürfe
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung
vorgegebenen Rahmenbedingungen, der grundstücksbezogenen Bedingungen und der städtebaulichen Situation
soll der Bau des Jugend- und Vereinshauses auf der Grundlage des Entwurfs mit der Nummer 453629 erfolgen,
wobei die Kostengrenze in Höhe von 1.534 Mill. € incl. begehbarem Außengelände einzuhalten ist. Im Zuge
der weiteren Planung soll der Entwurf einer Kostennutzenoptimierung unter besonderer Rücksicht der
Folgekosten unterzogen werden. Darüber hinaus ist in der Halle eine Schiebetür zum Freigelände und im
Bereich der Gruppenräume 1. Obergeschoss eine WC-Anlage zu integrieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 7.7.2002
20. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier:
Jugendarbeit in Friedberg
Beschluss:
I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrums an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein Jugend- und Vereinszentrum
errichtet.
2. Die Nutzfläche für die Jugendeinrichtung (ohne Toiletten, Lager usw.) darf 700 m² nicht übersteigen:
Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- schallisolierter Proberaum
- Seminarraum mit
entsprechender technischer Ausstattung
- Halle für Veranstaltungen
- Räume für Verwaltung
(Büro für Stadtjugendpfleger)
- Büroraum für
Stadtjugendring und dessen Mitgliedsvereine
- Anlagen für Sport und Fun
im Außenbereich
Die Planung ist so vorzunehmen, dass die Räumlichkeiten möglichst flexibel genutzt werden können,
beispielsweise durch Trennwände auch kleinere Räume abgetrennt werden.
3. Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG errichtet..Darin wird
der Fuhrpark (Wasserrettungszug) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon
abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z.B. Kanus) untergebracht. Des
Weiteren wird die DLRG aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Magistrat um eine Mitfinanzierung der Halle
durch Dritte (Wetteraukreis und andere Kommunen) zu bemühen.
4. Der Magistrat wird gebeten Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob zusätzliche
Lagerräume für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen
sind. Über das Ergebnis dieser Kontaktaufnahme ist im Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Senioren und
Kultur zu berichten.
5. Der Magistrat wird beauftragt unmittelbar im Anschluss an die Ergebnisse des Wettbewerbes die Planung
für den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen. Dazu muss eine nachvollziehbare
klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist aufzuführen, welche Folgekosten durch
Unterhaltung des Baus, Personal, und Betriebskosten usw. jährlich
entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planung einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung notwendige
Bebauungsplanverfahren entsprechend zeitgleich abgewickelt werden kann.
II. Verwaltung
1. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im Rathaus. Es wird
ein Büro für die Vorort tätigen Pfleger eingerichtet. Abläufe, Aktivitäten und Tätigkeiten im Haus
sowie in den dezentralen Einrichtungen sind so zu gestalten, dass die derzeitigen 5,5 Stellen
sowie eine weitere Stelle im Bereich der Jugendpflege ausreichen.
2. Das Jugend- und Vereinshaus steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine Selbstverwaltung
statt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung,
Konzeption und Abläufe des Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem
Stadtjugendring.
3. Im Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Gelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit zu gewährleisten,
darüber hinaus ist für ein langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.
III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass Investitionskosten von 3 Mio. DM nicht überschritten werden.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen (derzeit stehen
aus in früheren Jahren eingestellten Mittel rund 700.000 DM zur Verfügung, so dass für die beiden
Haushaltsjahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).
IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Die Dezentrale Jugendarbeit wird fortgesetzt. Dazu sollen die bestehenden Jugendräume in den Ortsteilen
erhalten bleiben und soweit notwendig (insbesondere in Ossenheim) neue geschaffen werden.
2. Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur prüft, ob der Jugendbus
einen Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums einstellt. Das Personal für den
Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 23.5.2002
12. 01-06/787 Jugend- und Vereinshaus
Die Stadtverordnetenversammlung fasst in Abänderung der vorliegenden Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur (11. Sitzung am 07.05.2002) folgenden
Beschluss:
I. Raumprogramm
NR. |
Beschreibung |
Nutzfläche
alt |
Lagerfläche
alt |
Nutzfläche
neu |
Lagerfläche
neu |
Einsparung |
Bereich I |
1 |
Proberaum 1 |
20 m² |
|
20 m² |
|
|
2 |
Proberaum 2 |
25 m² |
|
25 m² |
|
|
3 |
Werkstatt Hausmeister |
15 m² |
|
0 m² |
|
-15 m² |
4 |
Abstell- Lagerraum + Putzmittel |
|
15 m² |
|
10 m² |
-5 m² |
5 |
Putzmittelraum |
|
|
|
0 m² |
|
Bereich II |
6 |
Werkstatt Holz / Montage + Hausmeister |
30 m² |
|
30 m² |
|
|
7 |
Werkstatt Kreativ / Atelier |
30 m² |
|
30 m² |
|
|
|
WC |
|
|
|
|
|
Bereich III, Café |
8 |
Café |
60 m² |
|
60 m² |
|
|
9 |
Küche |
20 m² |
|
20 m² |
-8 m² |
10 |
Lagerraum |
|
15 m² |
-11 m² |
10a |
Kühllager Getränke + Lebensmittel |
|
4 m² |
|
10b |
Kühllager Lebensmittel |
|
4 m² |
|
0 m² |
-4 m² |
11 |
Kicker (-> Flur) |
10 m² |
|
0 m² |
|
-10 m² |
12 |
Billiard |
20 m² |
|
20 m² |
|
|
|
WC |
|
|
|
|
|
Bereich IV |
13 |
Büro SJR |
20 m² |
|
12 m² |
|
-8 m² |
14 |
Gruppenraum 1 SLR und Vereine |
35 m² |
|
0 m² |
|
-35 m² |
15 |
Gruppenraum 2 SJR und Vereine |
35 m² |
|
35 m² |
|
|
16 |
Gruppenraum 3 mit Lagerschränken |
45 m² |
|
45 m² |
|
|
17 |
Gruppenraum 4 Mädchenraum |
30 m² |
|
30 m² |
|
|
18 |
Büro AG-Jugendhaus |
20 m² |
|
12 m² |
|
-8 m² |
19 |
Medienraum |
35 m² |
|
30 m² |
|
-5 m² |
|
WC |
|
|
|
|
|
20 |
Teeküche |
5 m² |
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0 m² |
|
-5 m² |
Bereich IV |
21 |
Büro Verwaltung 1 + 3 |
15 m² |
|
18 m² |
|
+3 m² |
22 |
Büro Verwaltung 2 |
15 m² |
|
12 m² |
|
-3 m² |
23 |
Büro Verwaltung 3 |
15 m² |
|
0 m² |
|
-15 m² |
|
WC |
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|
|
|
|
24 |
Archiv |
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10 m² |
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0 m² |
-10 m² |
25 |
Teeküche |
5 m² |
|
0 m² |
|
-5 m² |
Bereich VI, Lagerräume Jugendpflege |
26 |
JFE 24 Hallen |
|
20 m² |
|
50 m² |
-15 m² |
27 |
Dezentrale Jugendarbeit |
|
20 m² |
|
28 |
Freizeiten |
|
25 m² |
|
29 |
Garage Kanutrailer |
|
60 m² |
|
60 m² |
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30 |
Garage 9-Sitzer Bus |
|
25 m² |
|
20 m² |
-5 m² |
|
|
|
|
|
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|
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Summe |
505 m² |
198 m² |
539 m² |
-164 m² |
II. Im Raumbuch werden folgende Vorschläge nicht verwirklicht
1. Es wird auf das vorgesehene PC-Systemschlosssystem verzichtet. Stattdessen ist eine herkömmliche
Schließanlage vorzusehen. (Um Kosten bei Verlust zu verhindern, sollte eine Versicherung abgeschlossen
werden). Eine eventuelle Nachrüstung ist mit entsprechenden Leerohren sicherzustellen.
2. Kein Kletterturm (Klettermöglichkeiten sind mit in die Überlegungen zum Außenbereich einzubeziehen;
siehe IV.).
3. Keine vollständige Kücheneinrichtung für die Gastronomie
4. Bezüglich der Halle wird von den Architekten ebenfalls eine Alternativplanung erwartet. Alternative 1
soll eine 200 m² gro0e Halle mit verschiebbarer Bühne in der Größe von 40 m² seine. Alternative 2
stellt eine 160 m² große Halle + 40 m² Bühnenanbau dar. Dabei ist der Backstagebereich mit
einzubeziehen.
5. Für eine spätere Verkabelung sind ausreichend Leerrohre mit großem Durchmesser vorzusehen.
III. Dienstleisterküche
Die Stadtverordneten wünschen weiterhin das Angebot einer Mittagsversorgung. Diese wird durch
MitarbeiterInnen einer Beschäftigungsgesellschaft (z.B. WAUS oder FAB) gewährleistet. Das Beinhaltet, dass
lediglich Aufwärmanlagen (Andientheke, Mikrowelle, Herd, Backofen, Spüle u.ä.) vorhanden sein müssen.
Ziel ist es ferner, Vereinen/Gruppen die Möglichkeit anzubieten bei Veranstaltungen selbst den
Getränkeverkauf zu übernehmen, um Einnahmen zu erzielen.
IV. Außengelände
1. Die Ausstattung des Außengeländes (Sport und Fun) ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs!
2. Die Ausstattung des Außengeländes wird auf die nächsten Jahre verschoben.
3. a) Nach Bauende und Eröffnung der Einrichtung werden mit den Jugendlichen (Partizipation) Vorschläge
zur Außengestaltung entwickelt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt sich die Gestaltung des
Außengeländes nach Beratung mit den Jugendlichen und Beschlussfassung dieser Konzeption
umgehend vorzunehmen und entsprechende Mittel in die jeweils folgenden Haushalte einzustellen.
V. Zusätzliche Beschlüsse
1. Der Magistrat wird gebeten zur nächsten Ausschusssitzung am 4. Juni einen Zwischensachstandsbericht nach
Rücksprache mit den Architekten zu den zu erwartenden Kosten zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 25.4.2002
2. 01-09/735 Anfrage der B90/die Grünen-Fraktion vom 10.04.2002;
hier: Architektonische Gutachten zum Jugend- und Vereinshaus
Beschluss:
Die Anfrage wird hinsichtlich der das Baudezernat betreffenden Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche Architekten haben von der Stadt den Auftrag bekommen, einen Planungsentwurf zum Jugend- und
Vereinshaus vorzulegen?
Nach vorheriger schriftlicher Anfrage sind die Büros BLFP
(Bremmer, Lorenz, Frielinghaus und Partner), Blumrich, Fritzel & Wagner sowie Müller beauftragt worden.
2. Wie ist diese Auswahl zustande gekommen?
Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat sich dafür ausgesprochen, nur Architekturbüros zu beauftragen,
die ortsansässig sind und über die entsprechende Leistungsfähigkeit für die Bearbeitung eines solchen
Projektes verfügen.
3. Nach welchen Kriterien wurden die betreffenden Architekten ausgewählt?
siehe antwort zu Frage 2
4. Ist mit der Versendung der Planungsunterlagen eine Vergütung von 10.000 € bei Abgabe der Entwürfe
zugesichert worden?
Eine entsprechende Vergütung ist zugesagt worden, da es sich um eine Vergabe von Planungsleistungen
handelt; dabei sind die Regeln der HOAI zwingend einzuhalten.
5. Wann sollen die Entwürfe vorliegen?
Die Entwürfe sollten ursprünglich bis zum 13.05.2002 abgegeben werden. Wegen der inzwischen von allen
Architekturbüros aufgezeigten Problematik, dass das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene
Projekt nicht mit der ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Investitionssumme zu
realisieren ist, wurde das Planungsverfahren zunächst zum Ruhen gebracht, bis die
Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung in dieser Frage getroffen hat. Erst danach kann ein neuer
Abgabetermin festgelegt werden.
6. Ist es richtig, dass bei den Planungsunterlagen eine pädagogische Konzeption beigelegt wurde, die bisher
der Stadtverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss vorenthalten wurde?
Die Stellungnahme erfolgt vom Ersten Stadtrat wie folgt:
Herr Stadtverordneter Seuss fragt unter Punkt 6. seines Schreibens bzgl. des architektonischen Gutachtens
zum Jugend- und Vereinshaus an, ob es richtig ist, dass bei den Planungsunterlagen (für die ausgewählten
Architekten) eine pädagogische Konzeption beigelegt wurde, die bisher der Stadtverordnetenversammlung und
dem zuständigen Ausschuss vorenthalten wurde. Die möchte ich im Folgenden beantworten:
Bei der von Herrn Seuss als "Pädagogische Konzeption" bezeichneten Planungsunterlagen handelt es
sich um einen Entwurf einer Pädagogischen Zielbeschreibung. Diese Zielbeschreibung dient dem Zweck, den
beauftragten Architekten eine grobe Orientierung für die mögliche zukünftige Arbeitsweise des Jugend- und
Vereinshauses zu geben.
7. Wie wird dann weiter verfahren?
Nach Abgabe der Arbeiten wird wie folgt verfahren:
- Sichtung der Unterlage auf Vollständigkeit
- Beauftragung eines Modellbauers mit der Erstellung eines Umgebungsmodells, in das die 4 Entwurfsmodelle
eingesetzt werden können.
- Bewertung der Entwürfe durch die vom Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur in der
Sitzung am 20.11.2001 festgelegten Beurteilungsausschuss (Bürgermeister, Erster Stadtrat, Stadtbauamt und
Vorsitzender des Fachausschusses sowie ein (externer) Architekt).
- Vorstellung und Diskussion der Entwürfe und der Empfehlung des Beurteilungsausschusses in den
städtischen Gremien.
Sitzung vom 6.12.2001
Antrag WAL-Fraktion (DS-Nr.: 01-06/513)
Die WAL beantragt, dass die Ausfallbürgschaft für das Soundgarten Festival 2002 im Haushalt 2002 um
2.500,00 € erhöht wird, unter der Auflage, dass ein Wirtschaftsplan seitens des Veranstalters dem Haupt-
und Finanzausschuss vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt wird. Die Haushaltsstelle ist mit einem Sperrvermerk,
der durch den Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, zu versehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 30.8.2001
3. 01-06/181 Anfrage der WAL-Fraktion vom 14.08.2001; hier: Sachstand
Jugend- und Vereinshaus
Erster Stadtrat Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu der Sitzung des Magistrats am 13.08.2001 hat das Amt für Jugend und Soziales ein Raumkonzept zur
Erstellung eines Planauftrages für die Jugendeinrichtung „An den 24 Hallen" vorgelegt.
Der Magistrat hat daraufhin beschlossen, dieses Raumkonzept auf der Basis des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 2001 als Grundlage eines Planungsauftrages zum Bau der
Jugendeinrichtung „An den 24 Hallen" vorzusehen.
18 . 01-06/203 Anfrage der
SPD-Fraktion vom 15.08.2001; hier: Pflegekonzept
Burggarten
Bürgermeister Bayer beantwortet die Anfrage wie folgt:
Das Pflegekonzept für den Burggarten wurde den städtischen Gremien noch nicht vorgestellt. Das beauftragte
Büro Jordan hat im März 2000 eine umfangreiche Dokumentation des Baumbestandes vorgelegt, welches die
Grundlage für das eigentliche Pflegewerk bildet. Weitere Ausarbeitungen liegen uns noch nicht vor.
Beim Tag des offenen Denkmals im September führte Herr Jordan interessierte Friedberger Bürger durch die
Parkanlage und erläuterte die Historie des Gartens.
Mit Schreiben vom 08.02.2001 mahnte das Stadtbauamt die Vorlage des Pflegekonzepts an.
Mit Antwortschreiben vom 22.02.2001 teilte Herr Jordan mit, dass die Arbeit am Parkpflegewerk Burggarten
sich als zeitaufwendiger erwiesen hat, als er zunächst angenommen hatte.
Auf aktuelle Nachfrage beim Büro teilt dieses mit, dass die historische Erfassung abgeschlossen ist und
dass zurzeit an der Zielplanung gearbeitet werde.
Sitzung vom 20.6.2001
19. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
Die Stadtverordnetenversammlung fasst gemäß dem von Stadtverordneten Seuss seitens der
im Parlament vertretenen Fraktionen gestellten gemeinsamen Ergänzungs- / Änderungsantrages folgenden
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den festen Willen alles zu tun, um in den nächsten beiden Jahren
ein Jugend- und Vereinshaus zu errichten. Dazu fasst sie in Ergänzung und Abänderung der bisherigen
Beschlusslage zur dezentralen Jugendarbeit folgende Beschlüsse:
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an der 24 Hallen wird ein Jugend- und Vereinshaus errichtet.
2. Die reine Nutzfläche für die Jugendeinrichtung soll 700 qm nicht übersteigen.
3. Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- Café mit Küche
- Gruppenräume
- Proberäume
- Seminarraum
- Veranstaltungs- und Bewegungshalle
- Räume für Verwaltung
- Büroraum für SJR
Des Weiteren ist im Außenbereich zu schaffen:
- Anlagen für Sport/Fun
Ferner ist eine Hausmeisterwohnung einzuplanen.
4. Die Planung des Jugend- und Vereinshauses ist so zu gestalten, dass nicht mehr als 3 Mio. DM Investitionskosten
entstehen.
5. Der Planungsauftrag umfasst die Forderung nach einem Raumkonzept, das multifunktional
und flexibel eventuell in Zukunft auftretenden, veränderten Ansprüchen gerecht
werden kann. Auch sollte ein späterer Anbau möglich sein. Es ist auf
dem Gelände eine Halle für den DLRGRettungszug und dem
Jugendpflegematerial einzuplanen. Alle Funktionsbereiche haben einen behindertengerechten Eingang.
Der Einsatz von regenerativen Energiequellen ist einzuplanen.
6. Es ist sofort ein Architekten- Einladungswettbewerb
durchzuführen, so dass bis spätestens bis zum Jahreswechsel 2001/2002 ein entscheidungsfähiges Konzept
vorliegt.
7. Das Jugendhaus soll neben dem Schwerpunkt der offenen
Jugendarbeit Nutzungsmöglichkeiten für Vereine, Verbände und
Initiativen eröffnen.
8. Der Magistrat wird beauftragt bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2002 eine
Kostenkalkulation für den Betrieb (inkl. des Personals) der Einrichtung vorzulegen.
9. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im Rathaus.
10. Die Einrichtung steht unter Verwaltung der Stadt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und
Vereine in Nutzung, Konzeption und Abläufe des Hauses eingebunden werden, auch in
Verbindung mir dem Stadtjugendring.
11. Der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 12.06.2001 zur Jugendarbeit in Friedberg
(Drucksache 92/2001) wird in den Ausschuss für Jugend, Soziales,
Senioren, Sport und Kultur verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ziffer 1-10: Einstimmig beschlossen
Ziffer 11: Verwiesen in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Ja: 44 Nein: 0 Enthaltung: 0
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