Das Orginal Friedberger Burgfestmännchen

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Auszüge aus den Sitzungsprotokollen der Stadtverordnetenversammlung

Sitzung vom 12.2.2004 Fällung von 46 Bäumen im Burggarten Friedberg; Parkpflegewerk Burggarten hier: Sachstandsbericht
Sitzung vom 16.10.2003 Rückschnitt der Grünbestände um die Burg
Sitzung vom 25.9.2003
Gutachten zum Burggarten Pflegekonzept
Sitzung vom 25.9.2003
Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen"
Sitzung vom 5.6.2003
Folgekosten Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 5.6.2003
Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen"
Sitzung vom 3.4.2003
Zeitplan in Sachen Jugendfreizeiteinrichtung
Sitzung vom 5.12.2002
Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; Bewertung der Architektenentwürfe
Sitzung vom 7.7.2002
Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 23.5.2002
Jugend- und Vereinshaus (Raumplan und Nutzung)
Sitzung vom 25.4.2002
Architektonische Gutachten zum Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 6.12.2001
Ausfallbürgschaft für das Soundgarten Festival 2002
Sitzung vom 30.8.2001
Sachstand Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 30.8.2001 Pflegekonzept Burggarten
Sitzung vom 20.6.2001 Jugendarbeit in Friedberg

 

 

Sitzung vom 12.2.2004
12. 01-06/1561 Fällung von 46 Bäumen im Burggarten Friedberg
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt diese Drucksache zur Kenntnis.

13. 01-06/1393 Parkpflegewerk Burggarten hier: Sachstandsbericht
Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden geänderten

Beschluss:

1) Das Parkpflegewerk wird zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur, Ausschuss für Bauwesen, Planung und Umwelt und Haupt- und Finanzausschuss) zurückverwiesen.
2) Der Beschluss des Ausschusses für Bauwesen, Planung und Umwelt vom 03.02.2004 zur Drucksache 01-06/1561 wird aufgehoben.
3) Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur Verabschiedung des Parkpflegewerks nur die akut gefährdeten Bäume (9 wackelige, 1 Schiefstand) aus Verkehrssicherungsgründen zu fällen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird einzeln abgestimmt.

Zu 1)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Ja 39  Nein 0  Enthaltung 0

zu 2)
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Ja 24  Nein 14  Enthaltung 1

zu 3)
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Ja 23  Nein 2  Enthaltung 14

 

 

Sitzung vom 16.10.2003
13. 01-06/1465 gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und UWG vom 08.10.2003; hier: Rückschnitt der Grünbestände um die Burg

Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Grünbestände um die Burg zurückschneiden zu lassen, damit von den
Aussichtspunkten der Friedberger Burg der Blick z. B. auf die 24 Hallen, den Johannisberg, Bad Nauheim und Schwalheim wieder möglich ist, und dass Burgmauer und das nördliche Burgtor wieder von Weitem zu erkennen sind.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen

 

 

Sitzung vom 25.9.2003
2. 01-06/1368 Anfrage der FDP-Fraktion vom 01.07.2003; hier: Gutachten zum Burggarten Pflegekonzept
Fragen:
1) Sollen die in dem Gutachten vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen umgesetzt werden?
2) Wann kann mit einer Umsetzung frühestens begonnen werden?
3) Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung der Maßnahmen auf Veranstaltungen im Burggarten,
d. h. welche Veranstaltungen könnten auch zukünftig stattfinden, welche wären wahrscheinlich ausgeschlossen?
4) Welche Kosten entstehen der Stadt bereits jetzt durch Routinemaßnahmen der Pflege?
5) Welche Kosten entstehen bereits durch Pflegemaßnahmen nach der Durchführung?
6) Welche Folgekosten wären zu erwarten, z. B. für einen Burggartenwächter?
7) Wann erhalten die Fraktionen die bei der Vorstellung des Burggarten-Pflegekonzeptes zugesagte
CD mit dem Gutachten und den weiteren Unterlagen?

Bürgermeister Bayer beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1):
Ja, von Seiten des Stadtbauamtes waren bereits im Jahr 2002 bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2003 folgende Mittel für das Parkpflegewerk angemeldet:
Haushaltsjahr 2004 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2005 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2006 250.000,00 Euro
Spätere Jahre 250.000,00 Euro
Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde die Mittelanmeldung von der Stadtverordnetenversammlung dann
von 2004 auf die Jahre 2006 und spätere Jahre verschoben.
Zu 2):
Mit der Umsetzung kann begonnen werden, wenn die erforderlichen Gelder bereitgestellt sind.
Zu 3):
Die Veranstaltungsgröße soll sich in Zukunft an der Zahl der vorhandenen Sitzplätze bzw. Stehplätze im Zuschauerraum orientieren, damit die seitlichen Böschungen nicht mehr „totgetrampelt" werden. Bei unbestuhltem Zuschauerraum finden ca. 1000 Personen Platz, bei Bestuhlung je nach Ausführung zwischen 630 bis 780 Besucher.
Zu 4):
Bei der Jahrespflege durch den städtischen Bauhof entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro.Hinzu kommen Unkosten für die Baumkontrolle und Baumpflegemaßnahmen durch Firmen, die jährlich stark variieren.
Zu 5):
Die Kosten wurden bisher nicht getrennt erfasst, da laufende Pflege- und Reinigungsmaßnahmen fließend in Maßnahmen nach Veranstaltungen übergehen.
Zu 6):
Folgekosten können erst detailliert geschätzt werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung sich auf eine Planungsvariante festgelegt hat.
Zu 7):
Die CD wurde bereits mit der nach der Sommerpause in den beiden Ausschüssen Bauwesen, Planung und Umwelt und Haupt- und Finanzausschuss behandelten Magistratsvorlage verschickt.

17. 01-06/1413 Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" hier:
1. Behandlung der Anregungen aus der Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Bezug: Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2003

A. Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage

a) Landrates/Untere Wasserbehörde; Schreiben vom 27. Juni 2003
Zu 1.:
Die östliche Baugrenze für den Kinderhort wird auf 10 m Abstand vom Gewässer zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Zu 2.: Der Anregung wird nicht gefolgt. Eine nachrichtliche Übernahme des genauen Grenzverlaufs des Überschwemmungsgebietes in den Bebauungsplan erfolgt nicht; es wird aber ein Hinweis in den Plan aufgenommen.
Begründung: Die genannte Fläche ist als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt ist und auch textliche Festsetzungen sind hierzu enthalten.
Diese Festsetzungen reichen aus, um das Überschwemmungsgebiet in seiner Funktion zu sichern.
Die als Obstwiese festgesetzte, und auch in dieser Form bestehende Fläche ist sogar noch größer als das festgestellte Überschwemmungsgebiet in diesem Bereich, so dass eine nachrichtliche Übernahme des - im Übrigen jederzeit aufgrund aktueller Beobachtungen durch eine neue Verordnung änderbaren - Grenzverlaufs des Überschwemmungsgebietes nicht zweckmäßig erscheint

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

b) Stellungnahme Kreisausschuss des Wetteraukreises/Kreisbauamt; Schreiben vom 15. Juli 2003
Der Anregung wird gefolgt. Die entsprechenden Festsetzungen zum Lärmschutz werden in den
Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

c) Stellungnahme RP Darmstadt – Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt; Schreiben vom 11.Juni 2003
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der festgesetzten
umfangreichen baulichen und technischen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Lärmimmissionen werden diese Bedenken im Rahmen der Abwägung den Zielsetzungen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, hier insbesondere
der jungen Menschen im Sinne von § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
- Errichtung des Jugendhauses in innenstadtnaher Lage mit guter Erreichbarkeit für die
überwiegend nicht motorisierten Besucherzielgruppen und
- Nutzung innerstädtischer Baulücken im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 1
BauGB nachgeordnet.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung:
STELLUNGNAHME DES TÜV SÜDDEUTSCHLAND ZUM SCHREIBEN DES RP DARMSTADT VOM
16.07.2003
Zur Überschreitung der Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich des Jugendhauses.
Wie im Kapitel 6.4. des Gutachtens ausgeführt wird, werden tagsüber die Orientierungswerte nach Beiblatt
1 zur DIN 18005 Teil 1 für Mischgebiet im westlichen Teil des Plangebietes entlang der Straße Usavorstadt um bis zu 7 db(A) und die Grenzwerte nach der 16. BImSchV um bis zu 3 dB(A) überschritten. In der Nachtzeit gehen die Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr deutlich zurück, die Schienenverkehrslärmimmissionen steigen nachts sogar geringfügig um 1 dB(A) gegenüber dem Tageszeitraum an. Daher ist an den Westfassaden nachts mit geringeren Pegeln wie am Tage und an den östlichen Fassaden tagsüber und nachtsvvon nahezu identischen Pegeln auszugehen. Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 für Mischgebiet werden nachts um bis zu 12 dB(A) und die Grenzwerte nach der 16. BImSchV noch um 8 dB(A) überschritten.
Es wird jedoch angemerkt, dass sich die Nutzung des Jugendhauses hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit
zur Nachtzeit nicht von jener des Tageszeitraumes unterscheidet, weshalb nachts kein erhöhter Schutzanspruch zugrunde gelegt werden muss. Der Nachtbetrieb des Jugendhauses beschränkt sich weitestgehend auf Sonderveranstaltungen in der Mehrzweckhalle. Da diese schon aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes mit einer fensterunabhängigen Raumbelüftung ausgestattet wird, müssen die Fenster zum Belüften nicht geöffnet werden.

Zum fehlenden aktiven Schallschutz
Siehe Kap. 7 des Gutachtens:
Aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwällen oder Wänden führt aufgrund der direkten Lage des
Jugendhauses an der Straße Usavorstadt bzw. wegen der erhöhten Lage der Schienenstrecken über das Viadukt 24 hallen nicht zu den gewünschten Lärmminderungseffekten. Daher sind im Bereich des Jugendhauses passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Festsetzungen hinsichtlich der erforderlichen Schalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 und – auch wg. Gründen des Nachbarschaftsschutzes – in der Mehrzweckhalle eine fensterunabhängige Belüftungsanlage vorgesehen. (Im Bereich des Mischgebietes: siehe Festsetzungen)

Zu den Geräuscheinwirkungen auf die Wohnnachbarschaft durch das Jugendhaus
In den Kap. 8.4 und 8.5 des Gutachtens werden ausführlich notwendige bauliche Maßnahmen zum Schutz
der Wohnnachbarschaft einschließlich der Belüftungsanlage für die Mehrzweckhalle beschrieben, die entsprechend in die Festsetzungen übernommen werden.
Neben den baulichen Maßnahmen, die u.a. eine Belüftungsanlage und ein Foyer an der Westfassade mit
zwei Türen versehen, die als Schallschleuse ausgeführt werden, werden im Kap. 8.4 für den Bereich der Nachtzeit die folgenden organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmimmissionen auf den Außenflächen des "Betriebsgeländes" diskutiert:
- Der Einlass in Veranstaltungen ist üblicherweise vor 22:00 Uhr und kann über den Eingangsbereich an
der Westfassade stattfinden. Nach 22:00 Uhr sollte ein Ausgang auf der abgewandten Südostfasse im Cafeteriabereich benutzt werden.
- Das Verladen von Musikanlagen und Bühnenausrüstung am Bühnenbereich an der Westseite sollte nicht
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr stattfinden
- Voraussetzung für die Einhaltung der Richtwerte gerade nach 22:00 Uhr ist ein umsichtiges Verhalten der
Besucher und Veranstalter. Daher sollte zu einem umsichtigen Verhalten im Außenbereich aufgefordert werden.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass Parken auf dem Betriebsgelände nach 22:00 Uhr nur dem
Aufsichtspersonal vorbehalten wird, aber für Besucher untersagt ist!

Zu den Verkehrsgeräuschen und den verhaltensbezogenen Geräuschen auf den öffentlichen
Verkehrsflächen
Siehe dazu Kap. 8.3 des Gutachtens:
Sofern die Verladetätigkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen im näheren räumlichen Umfeld der Anlage
entstehen, so sind diese Tätigkeiten dem Anlagengeräusch zuzurechnen. Geräusche, die durch menschliches Verhalten verursacht sind (z. B. Gespräche, Autoradio usw.) und auf die der Anlagenbetreiber keinen Einfluss hat, sind nach den Kommentierungen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 8. März 2000 nicht dem Anlagengeräusch zuzuordnen, sondern nach den verhaltensbezogenen Lärmbekämpfungsvorschriften zu behandeln. Im Bundesland Hessen kommt dann die Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm (Lärm VO) vom 16. Juni 1993 zur Anwendung.
Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu
500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie in Mischgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens
3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

- die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (BImSCHV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Dabei ist der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – RLS-90 zu berechnen. Nach diesem Regelwerk ist für die Geräuschbelastung durch Straßenverkehr ein Beurteilungspegel zu bilden, der sich vom Beurteilungspegel der TA-Lärm unter anderem dadurch unterscheidet, dass keine Impuls- und Ruhezeitenzuschläge berücksichtigt werden und die Beurteilung in der Nachtzeit nicht auf die lauteste Nachtstunde, sondern auf 8 Stunden Stunden abgestellt werden.
Eine wesentliche Erhöhung der vorhandenen Verkehrsgeräusche durch den Straßen- und Schienenverkehr
durch das zusätzliche Fahraufkommen im Zusammenhang mit der Nutzung des Jugendhauses kann an den untersuchten Immissionsorten auch ohne weitere Untersuchungen tagsüber und nacht sicher ausgeschlossen werden.

d) Stellungnahme Frau Silke Herig, Usavorstadt 1, 61169 Friedberg; Schreiben vom 30. Juni 2003
Zu 1.:

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der festgesetzten umfangreichen baulichen und technischen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Lärmimmissionen werden diese Bedenken im Rahmen der Abwägung den Zielsetzungen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, hier insbesondere
- der jungen Menschen im Sinne von § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
- Errichtung des Jugendhauses in innenstadtnaher Lage mit guter Erreichbarkeit für die überwiegend
nicht motorisierten Besucherzielgruppen und
- Nutzung innerstädtischer Baulücken im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a Abs.1 BauGB

nachgeordnet.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung: siehe Pkt. c) zur Stellungnahme RP Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt.

Zu 2.:
Der Anregung auf Errichtung eines hohen Sichtschutzzaunes wird nicht gefolgt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Begründung: Die Nutzung des angrenzenden Geländes für öffentliche soziale Zwecke (Jugendhaus) stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung für das Grundstück der Einwenderin dar. Die Sicherung eines Grundstücks gegen Betreten durch Unbefugte sowie die Abschirmung gegen eine unerwünschte Einsicht ist Sache des jeweiligen Eigentümers.

Anmerkungen:
1. In ihrem Schreiben hat Frau Herig die Forderung nach Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen
gegenüber der Jugendfreizeiteinrichtung aus ihrer Stellungnahme wiederholt, die sie im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung abgegeben hat und über die die städtischen Gremien in der entsprechenden Magistratsvorlage informiert wurden. Diese Forderungen wurden bereits für den offengelegten Entwurf berücksichtigt, und zwar in Form von zwei Pflanzstreifen zwischen den Privathäusern und den Gebäuden der Jugendfreizeiteinrichtung einerseits, aber auch durch die Ausrichtung des Baukörpers und dessen Ausgestaltung als abschirmender Riegel zwischen der Halle des Jugendhauses und den Privathäusern.
2. Das für die Errichtung des Jugendhauses vorgesehene Grundstück war in den Jahren zuvor bereits
bebaut und wurde nach seiner Nutzung als Altenheim lange Jahre als Gymnasium genutzt.

Anregung des Landesamt für Denkmalpflege Hessen; Schreiben vom 24.07.2003
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen regt an, den ursprünglichen Planungsansatz, wie er in den
städtebaulichen Zielen beschrieben ist, „Die geplante Bebauung soll straßenraumbildend zur Usavorstadt hin orientiert werden" zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

B. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" wird als
Satzung beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a.
Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den
24 Hallen" wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

Sitzung vom 5.6.2003
7. 01-06/1325
Anfrage der CDU-Fraktion vom 21.05.2003; hier: Folgekosten Jugend- und Vereinshaus
Bereits mit dem Grundsatzbeschluss zum Jugend- und Vereinshaus am 20.06.2001 wurde von der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen:
Der Magistrat wird beauftragt bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2002 eine Kostenkalkulation
für den Betrieb (inkl. des Personals) der Einrichtung vorzulegen.
Bis heute liegt keine Kalkulation bezüglich der Folgekosten bzw. Betriebskosten (einschließlich des
Personals) vor. Deshalb fragt die CDU-Fraktion an:
1. Wann wird eine solche Folgekostenkalkulation vorgelegt?
2. Warum wurde sie bisher nicht vorgelegt?
Erster Stadtrat Keller gibt folgende Stellungnahme ab:
Zu 1.:
Die angeforderte Folgekostenkalkulation wird verbindlich vorbereitet und liegt den städtischen Gremien mit dem Haushaltsentwurf 2003 zur weiteren Beratung vor.
Zu 2.:
Eine verlässliche und seriöse Folgekosteneinschätzung ist erst nach Abschluss der Gebäudeoptimierung möglich. Die zu erwartenden Kosten für pädagogisches Personal wird mit ca. 50.000 € pro Pädagoge pro Jahr benannt.

11. 01-06/1249 Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" hier:
1. Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

2. Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2000

Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" und der darin
integrierten Satzung gem. § 87 HBO ist die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

Sitzung vom 3.4.2003
6. 01-06/1241
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Friedberg vom 19.03.2003; hier: Zeitplan in Sachen Jugendfreizeiteinrichtung
Anfrage:
Wie ist der weitere Zeitplan in Sachen Jugendfreizeiteinrichtung?
a) Welche Arbeiten sind bisher im Bauamt abgeschlossen worden?
b) Sind mit dem Architekten die Änderungswünsche der Stadtverordnetenversammlung besprochen und in
der Planung umgesetzt worden?
c) Wann ist mit einer Magistratsvorlage zum Satzungsbeschluss im B-Planverfahren zu rechnen?
d) Wann sollen die Ausschreibungen beginnen?
e) Wann wird der Bauantrag abgabefertig sein?
f) Wann rechnet das Bauamt mit dem Baubeginn?
Bürgermeister Bayer trägt folgende Stellungnahme des Stadtbauamtes vom 24.03.2003 vor:
a) Die Planungsaufträge an den Architekten und die Fachingenieure (Statiker, Heizungsbau, Lüftungsbau
und Sanitärarbeiten) sind mit Magistratsbeschluss vom 10.03.2003 vergeben worden. – Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der Verkehrszählung sowie (darauf aufbauend) die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens vor. – Des Weiteren hat ein Abstimmungsgespräch mit der DLRG stattgefunden.
b) Die Änderungswünsche der Stadtverordnetenversammlung bezüglich des ausgewählten Entwurfs
wurden vom Architekturbüro Fritzel und Wagner in den Entwurf des Jugend- und Vereinshauses eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf wurde in der Sitzung der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe am 20.03.2003 vorgestellt und besprochen.
c) - Magistratsbeschluss zur Offenlage des Bebauungsplanverfahrens vor Ostern.
- Durchführung der Offenlage noch vor den Sommerferien.
- Der Satzungsbeschluss kann dann am 25.09.2003 gefasst werden.
d/e) Die Bauantragsunterlagen und die Ausschreibungen sollen bis nach den Sommerferien fertig
gestellt sein.
f) Mit dem Baubeginn ist nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens noch in diesem
Jahr zu rechnen.

 

 

Sitzung vom 5.12.2002
13. 01-06/1041 Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; hier: Bewertung der Architektenentwürfe
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Rahmenbedingungen, der grundstücksbezogenen Bedingungen und der städtebaulichen Situation soll der Bau des Jugend- und Vereinshauses auf der Grundlage des Entwurfs mit der Nummer 453629 erfolgen, wobei die Kostengrenze in Höhe von 1.534 Mill. € incl. begehbarem Außengelände einzuhalten ist. Im Zuge der weiteren Planung soll der Entwurf einer Kostennutzenoptimierung unter besonderer Rücksicht der Folgekosten unterzogen werden. Darüber hinaus ist in der Halle eine Schiebetür zum Freigelände und im Bereich der Gruppenräume 1. Obergeschoss eine WC-Anlage zu integrieren.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

Sitzung vom 7.7.2002
20. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg

Beschluss:
I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrums an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein Jugend- und
Vereinszentrum errichtet.
2. Die Nutzfläche für die Jugendeinrichtung (ohne Toiletten, Lager usw.) darf 700 m² nicht
übersteigen:
Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- schallisolierter Proberaum
- Seminarraum mit entsprechender technischer Ausstattung
- Halle für Veranstaltungen
- Räume für Verwaltung (Büro für Stadtjugendpfleger)
- Büroraum für Stadtjugendring und dessen Mitgliedsvereine
- Anlagen für Sport und Fun im Außenbereich
Die Planung ist so vorzunehmen, dass die Räumlichkeiten möglichst flexibel genutzt werden
können, beispielsweise durch Trennwände auch kleinere Räume abgetrennt werden.
3. Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG errichtet..Darin wird der Fuhrpark (Wasserrettungszug) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z.B. Kanus) untergebracht. Des Weiteren wird die DLRG aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Magistrat um eine Mitfinanzierung der Halle durch Dritte (Wetteraukreis und andere Kommunen) zu bemühen.
4. Der Magistrat wird gebeten Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob
zusätzliche Lagerräume für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen sind. Über das Ergebnis dieser Kontaktaufnahme ist im Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Senioren und Kultur zu berichten.
5. Der Magistrat wird beauftragt unmittelbar im Anschluss an die Ergebnisse des Wettbewerbes die
Planung für den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen. Dazu muss eine nachvollziehbare klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist aufzuführen, welche Folgekosten durch Unterhaltung des Baus, Personal, und Betriebskosten usw. jährlich entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planung einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung
notwendige Bebauungsplanverfahren entsprechend zeitgleich abgewickelt werden kann.

II. Verwaltung
1. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im Rathaus. Es
wird ein Büro für die Vorort tätigen Pfleger eingerichtet. Abläufe, Aktivitäten und Tätigkeiten im Haus sowie in den dezentralen Einrichtungen sind so zu gestalten, dass die derzeitigen 5,5 Stellen sowie eine weitere Stelle im Bereich der Jugendpflege ausreichen.
2. Das Jugend- und Vereinshaus steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine
Selbstverwaltung statt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung, Konzeption und Abläufe des Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem Stadtjugendring.
3. Im Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Gelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit zu
gewährleisten, darüber hinaus ist für ein langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.

III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass Investitionskosten von 3 Mio. DM nicht überschritten
werden.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen (derzeit
stehen aus in früheren Jahren eingestellten Mittel rund 700.000 DM zur Verfügung, so dass für die beiden Haushaltsjahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).

IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Die Dezentrale Jugendarbeit wird fortgesetzt. Dazu sollen die bestehenden Jugendräume in den
Ortsteilen erhalten bleiben und soweit notwendig (insbesondere in Ossenheim) neue geschaffen werden.

2. Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur prüft, ob der Jugendbus einen Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums einstellt. Das Personal für den Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

Sitzung vom 23.5.2002
12. 01-06/787 Jugend- und Vereinshaus
Die Stadtverordnetenversammlung fasst in Abänderung der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur (11. Sitzung am 07.05.2002) folgenden

Beschluss:

I. Raumprogramm

NR. Beschreibung Nutzfläche
alt
Lagerfläche
alt
Nutzfläche
neu
Lagerfläche
neu
Einsparung
Bereich I
1 Proberaum 1 20 m² 20 m²  
2 Proberaum 2 25 m² 25 m²  
3 Werkstatt Hausmeister 15 m² 0 m²   -15 m²
4 Abstell- Lagerraum + Putzmittel 15 m²   10 m² -5 m²
5 Putzmittelraum   0 m²
Bereich II
6 Werkstatt Holz / Montage + Hausmeister 30 m² 30 m²  
7 Werkstatt Kreativ / Atelier 30 m² 30 m²  
WC    
Bereich III, Café
8 Café 60 m² 60 m²  
9 Küche 20 m² 20 m² -8 m²
10 Lagerraum 15 m² -11 m²
10a Kühllager Getränke + Lebensmittel 4 m²
10b Kühllager Lebensmittel 4 m²   0 m² -4 m²
11 Kicker (-> Flur) 10 m² 0 m²   -10 m²
12 Billiard 20 m² 20 m²  
WC    
Bereich IV
13 Büro SJR 20 m² 12 m²   -8 m²
14 Gruppenraum 1 SLR und Vereine 35 m² 0 m²   -35 m²
15 Gruppenraum 2 SJR und Vereine 35 m² 35 m²  
16 Gruppenraum 3 mit Lagerschränken 45 m² 45 m²  
17 Gruppenraum 4 Mädchenraum 30 m² 30 m²  
18 Büro AG-Jugendhaus 20 m² 12 m²   -8 m²
19 Medienraum 35 m² 30 m²   -5 m²
WC    
20 Teeküche 5 m² 0 m²   -5 m²
Bereich IV
21 Büro Verwaltung 1 + 3 15 m² 18 m²   +3 m²
22 Büro Verwaltung 2 15 m² 12 m²   -3 m²
23 Büro Verwaltung 3 15 m² 0 m²   -15 m²
WC    
24 Archiv 10 m²   0 m² -10 m²
25 Teeküche 5 m² 0 m²   -5 m²
Bereich VI, Lagerräume Jugendpflege
26 JFE 24 Hallen 20 m²   50 m² -15 m²
27 Dezentrale Jugendarbeit 20 m²  
28 Freizeiten 25 m²  
29 Garage Kanutrailer 60 m²   60 m²
30 Garage 9-Sitzer Bus 25 m²   20 m² -5 m²
   
Summe 505 m² 198 m² 539 m² -164 m²

II. Im Raumbuch werden folgende Vorschläge nicht verwirklicht
1. Es wird auf das vorgesehene PC-Systemschlosssystem verzichtet. Stattdessen ist eine herkömmliche Schließanlage vorzusehen. (Um Kosten bei Verlust zu verhindern, sollte eine Versicherung abgeschlossen werden). Eine eventuelle Nachrüstung ist mit entsprechenden Leerohren sicherzustellen.
2. Kein Kletterturm (Klettermöglichkeiten sind mit in die Überlegungen zum Außenbereich einzubeziehen; siehe IV.).
3. Keine vollständige Kücheneinrichtung für die Gastronomie
4. Bezüglich der Halle wird von den Architekten ebenfalls eine Alternativplanung erwartet. Alternative 1 soll eine 200 m² gro0e Halle mit verschiebbarer Bühne in der Größe von 40 m² seine. Alternative 2 stellt eine 160 m² große Halle + 40 m² Bühnenanbau dar. Dabei ist der Backstagebereich mit einzubeziehen.
5. Für eine spätere Verkabelung sind ausreichend Leerrohre mit großem Durchmesser vorzusehen.

III. Dienstleisterküche
Die Stadtverordneten wünschen weiterhin das Angebot einer Mittagsversorgung. Diese wird durch MitarbeiterInnen einer Beschäftigungsgesellschaft (z.B. WAUS oder FAB) gewährleistet. Das Beinhaltet, dass lediglich Aufwärmanlagen (Andientheke, Mikrowelle, Herd, Backofen, Spüle u.ä.) vorhanden sein müssen. Ziel ist es ferner, Vereinen/Gruppen die Möglichkeit anzubieten bei Veranstaltungen selbst den Getränkeverkauf zu übernehmen, um Einnahmen zu erzielen.

IV. Außengelände
1. Die Ausstattung des Außengeländes (Sport und Fun) ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs!
2. Die Ausstattung des Außengeländes wird auf die nächsten Jahre verschoben.
3. a) Nach Bauende und Eröffnung der Einrichtung werden mit den Jugendlichen (Partizipation) Vorschläge zur Außengestaltung entwickelt.
    b) Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt sich die Gestaltung des Außengeländes nach Beratung mit den Jugendlichen und Beschlussfassung dieser Konzeption umgehend vorzunehmen und entsprechende Mittel in die jeweils folgenden Haushalte einzustellen.

V. Zusätzliche Beschlüsse
1. Der Magistrat wird gebeten zur nächsten Ausschusssitzung am 4. Juni einen Zwischensachstandsbericht nach Rücksprache mit den Architekten zu den zu erwartenden Kosten zu geben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

Sitzung vom 25.4.2002
2. 01-09/735 Anfrage der B90/die Grünen-Fraktion vom 10.04.2002; hier: Architektonische Gutachten zum Jugend- und Vereinshaus

Beschluss:
Die Anfrage wird hinsichtlich der das Baudezernat betreffenden Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welche Architekten haben von der Stadt den Auftrag bekommen, einen Planungsentwurf zum Jugend- und Vereinshaus vorzulegen?
Nach vorheriger schriftlicher Anfrage sind die Büros BLFP (Bremmer, Lorenz, Frielinghaus und Partner), Blumrich, Fritzel & Wagner sowie Müller beauftragt worden.
2. Wie ist diese Auswahl zustande gekommen?
Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat sich dafür ausgesprochen, nur Architekturbüros zu beauftragen, die ortsansässig sind und über die entsprechende Leistungsfähigkeit für die Bearbeitung eines solchen Projektes verfügen.
3. Nach welchen Kriterien wurden die betreffenden Architekten ausgewählt?
siehe antwort zu Frage 2
4. Ist mit der Versendung der Planungsunterlagen eine Vergütung von 10.000 € bei Abgabe der Entwürfe zugesichert worden?
Eine entsprechende Vergütung ist zugesagt worden, da es sich um eine Vergabe von Planungsleistungen handelt; dabei sind die Regeln der HOAI zwingend einzuhalten.
5. Wann sollen die Entwürfe vorliegen?
Die Entwürfe sollten ursprünglich bis zum 13.05.2002 abgegeben werden. Wegen der inzwischen von allen Architekturbüros aufgezeigten Problematik, dass das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Projekt nicht mit der ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Investitionssumme zu realisieren ist, wurde das Planungsverfahren zunächst zum Ruhen gebracht, bis die Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung in dieser Frage getroffen hat. Erst danach kann ein neuer Abgabetermin festgelegt werden.
6. Ist es richtig, dass bei den Planungsunterlagen eine pädagogische Konzeption beigelegt wurde, die bisher der Stadtverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss vorenthalten wurde?
Die Stellungnahme erfolgt vom Ersten Stadtrat wie folgt:
Herr Stadtverordneter Seuss fragt unter Punkt 6. seines Schreibens bzgl. des architektonischen Gutachtens zum Jugend- und Vereinshaus an, ob es richtig ist, dass bei den Planungsunterlagen (für die ausgewählten Architekten) eine pädagogische Konzeption beigelegt wurde, die bisher der Stadtverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss vorenthalten wurde. Die möchte ich im Folgenden beantworten:
Bei der von Herrn Seuss als "Pädagogische Konzeption" bezeichneten Planungsunterlagen handelt es sich um einen Entwurf einer Pädagogischen Zielbeschreibung. Diese Zielbeschreibung dient dem Zweck, den beauftragten Architekten eine grobe Orientierung für die mögliche zukünftige Arbeitsweise des Jugend- und Vereinshauses zu geben.
7. Wie wird dann weiter verfahren?
Nach Abgabe der Arbeiten wird wie folgt verfahren:
- Sichtung der Unterlage auf Vollständigkeit
- Beauftragung eines Modellbauers mit der Erstellung eines Umgebungsmodells, in das die 4 Entwurfsmodelle eingesetzt werden können.
- Bewertung der Entwürfe durch die vom Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur in der Sitzung am 20.11.2001 festgelegten Beurteilungsausschuss (Bürgermeister, Erster Stadtrat, Stadtbauamt und Vorsitzender des Fachausschusses sowie ein (externer) Architekt).
- Vorstellung und Diskussion der Entwürfe und der Empfehlung des Beurteilungsausschusses in den städtischen Gremien.

 

 

Sitzung vom 6.12.2001
Antrag WAL-Fraktion (DS-Nr.: 01-06/513)
Die WAL beantragt, dass die Ausfallbürgschaft für das Soundgarten Festival 2002 im Haushalt 2002 um 2.500,00 € erhöht wird, unter der Auflage, dass ein Wirtschaftsplan seitens des Veranstalters dem Haupt- und Finanzausschuss vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt wird. Die Haushaltsstelle ist mit einem Sperrvermerk, der durch den Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann, zu versehen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

Sitzung vom 30.8.2001
3. 01-06/181 Anfrage der WAL-Fraktion vom 14.08.2001; hier: Sachstand Jugend- und Vereinshaus
Erster Stadtrat Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu der Sitzung des Magistrats am 13.08.2001 hat das Amt für Jugend und Soziales ein Raumkonzept zur Erstellung eines Planauftrages für die Jugendeinrichtung „An den 24 Hallen" vorgelegt.
Der Magistrat hat daraufhin beschlossen, dieses Raumkonzept auf der Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 2001 als Grundlage eines Planungsauftrages zum Bau der Jugendeinrichtung „An den 24 Hallen" vorzusehen.

18 . 01-06/203 Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.08.2001; hier: Pflegekonzept Burggarten
Bürgermeister Bayer beantwortet die Anfrage wie folgt:
Das Pflegekonzept für den Burggarten wurde den städtischen Gremien noch nicht vorgestellt. Das beauftragte Büro Jordan hat im März 2000 eine umfangreiche Dokumentation des Baumbestandes vorgelegt, welches die Grundlage für das eigentliche Pflegewerk bildet. Weitere Ausarbeitungen liegen uns noch nicht vor.
Beim Tag des offenen Denkmals im September führte Herr Jordan interessierte Friedberger Bürger durch die Parkanlage und erläuterte die Historie des Gartens.
Mit Schreiben vom 08.02.2001 mahnte das Stadtbauamt die Vorlage des Pflegekonzepts an.
Mit Antwortschreiben vom 22.02.2001 teilte Herr Jordan mit, dass die Arbeit am Parkpflegewerk Burggarten sich als zeitaufwendiger erwiesen hat, als er zunächst angenommen hatte.
Auf aktuelle Nachfrage beim Büro teilt dieses mit, dass die historische Erfassung abgeschlossen ist und dass zurzeit an der Zielplanung gearbeitet werde.

 

Sitzung vom 20.6.2001
19. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
Die Stadtverordnetenversammlung fasst gemäß dem von Stadtverordneten Seuss seitens der im Parlament vertretenen Fraktionen gestellten gemeinsamen Ergänzungs- / Änderungsantrages folgenden

Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung erklärt den festen Willen alles zu tun, um in den nächsten beiden Jahren ein Jugend- und Vereinshaus zu errichten. Dazu fasst sie in Ergänzung und Abänderung der bisherigen Beschlusslage zur dezentralen Jugendarbeit folgende Beschlüsse:
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an der 24 Hallen wird ein Jugend- und Vereinshaus errichtet.
2. Die reine Nutzfläche für die Jugendeinrichtung soll 700 qm nicht übersteigen.
3. Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- Café mit Küche
- Gruppenräume
- Proberäume
- Seminarraum
- Veranstaltungs- und Bewegungshalle
- Räume für Verwaltung
- Büroraum für SJR
Des Weiteren ist im Außenbereich zu schaffen:
- Anlagen für Sport/Fun
Ferner ist eine Hausmeisterwohnung einzuplanen.
4. Die Planung des Jugend- und Vereinshauses ist so zu gestalten, dass nicht mehr als 3 Mio. DM
Investitionskosten entstehen.
5. Der Planungsauftrag umfasst die Forderung nach einem Raumkonzept, das
multifunktional und flexibel eventuell in Zukunft auftretenden, veränderten Ansprüchen gerecht werden kann. Auch sollte ein späterer Anbau möglich sein. Es ist auf dem Gelände eine Halle für den DLRGRettungszug und dem Jugendpflegematerial einzuplanen. Alle Funktionsbereiche haben einen behindertengerechten Eingang.
Der Einsatz von regenerativen Energiequellen ist einzuplanen.
6. Es ist sofort ein Architekten- Einladungswettbewerb durchzuführen, so dass bis spätestens bis zum Jahreswechsel 2001/2002 ein entscheidungsfähiges Konzept vorliegt.
7. Das Jugendhaus soll neben dem Schwerpunkt der offenen Jugendarbeit Nutzungsmöglichkeiten für Vereine, Verbände und Initiativen eröffnen.
8. Der Magistrat wird beauftragt bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2002
eine Kostenkalkulation für den Betrieb (inkl. des Personals) der Einrichtung vorzulegen.
9. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im
Rathaus.
10. Die Einrichtung steht unter Verwaltung der Stadt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche
und Vereine in Nutzung, Konzeption und Abläufe des Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mir dem Stadtjugendring.
11. Der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 12.06.2001 zur Jugendarbeit in
Friedberg (Drucksache 92/2001) wird in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur verwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Ziffer 1-10: Einstimmig beschlossen
Ziffer 11: Verwiesen in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Ja: 44  Nein: 0  Enthaltung: 0