Sitzung vom
26.5.2004
3. 01-06/1678 Zuschuss Stadtjugendring und
Ausfallbürgschaft Soundgarden - Festival
Diese Drucksache wurde mit dem Haushalt 2004 beschlossen
und ist somit erledigt.
Fraktionsvorsitzender Dr. Hoffmann stellt den Antrag,
dass die Kosten „Bauhof" nach dem Soundfestival
ermittelt und mitgeteilt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
4. 01-06/1681 Zuschauerräume im Burggarten -
außerplanmäßige Mittel
1. Bezüglich der Anfrage des Haupt- und
Finanzausschusses vom 04.02.2004 nimmt der Magistrat zur
Kenntnis, dass nach Prüfung auf der Grundlage der
Versammlungsstättenrichtlinien in der neuesten Fassung der
Burggarten im Bereich der Wiese am Adolfsturm eine Kapazität
von 1500 Personen und im Bereich der Naturbühne eine
Kapazität von 900 Personen besitzt.
Dieser Punkt wurde vom Haupt- und
Finanzausschuss ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.
2. Der Magistrat stimmt der Aufnahme von
außerplanmäßigen Ausgaben unter Haushaltsstelle
2.5820940100.8 (Park- und Gartenanlagen, Baukosten Burg) in
Höhe von 3.500,-- € für die Installierung eines Zaunes zur
Absicherung des Zuschauerraumes im Bereich der Naturbühne im
Burggarten zu.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
beschlossen
Ja 8 Nein 1 Enthaltung 0
Sitzung vom
30.3.2004
1. 01-06/1520 5. Konsolidierungsprogramm
Die Verwaltung wird beauftragt, für die
Jahre 2005 und 2006 einen Doppelhaushalt vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 3
- somit beschlossen -
Die weitere Beratung erfolgt im Rahmen der
Beratung über den Haushalt 2004.
1. Der Neufassung der Anlage (Auflistung der
Stellenbesetzungssperren - Stand 01.01.2003) zur
Fortschreibung des 4. Programms zur Konsolidierung der
städtischen Finanzen (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Die Stadt tritt in Verhandlungen mit dem Land Hessen ein
mit dem Ziel, den Pachtvertrag zu lösen und den Burggarten
in die Unterhaltung des Landes zurückzugeben.
2. 01-06/1649 Haushalt 2004
Mitglied Dieruff beantragt im Abschnitt 4510 Jugendhilfe
die Streichung der neueingebrachten Angestelltenstelle der
Wertigkeit IVb BAT.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Antrag der CDU-Fraktion
Unterabschnitt – 4600 – Einrichtungen der Jugendarbeit –
Jugend- und Vereinshaus
Streichung aller Ansätze, da diese Gelder in 2004 nicht
benötigt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Antrag der CDU-Fraktion
Die Ansätze bei den Haushaltsstellen
2.4600.935000.1 – Erwerb von beweglichen Sachen – Jugend-
und Vereinshaus und
2.4600.940100.5 – Baukosten – Jugend- und Vereinshaus
werden gestrichen und es sollen Verpflichtungsermächtigungen
gebildet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 4 Nein 0 Enthaltung 5
Investitionsprogramm
Im Investitionsprogramm ist der Beschluss vom
Vermögenshaushalt über das Jugend- und Vereinshaus zu
berücksichtigen.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem
vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 3
Sitzung vom 4.2.2004
5. 01-06/1393
Parkpflegewerk Burggarten hier: Sachstandsbericht
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst
folgenden geänderten
Beschluss:
1. Aufbauend auf den Aussagen des
Parkpflegewerkes wird der Zielplan
„Bühne" weiterverfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in Abänderung beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
2. Das Stadtbauamt wird beauftragt, eine
Kostenschätzung zur Haushaltsberatung 2004 für die
Neuanpflanzung der Linden inklusive der dafür
notwendigen Hangsanierung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in Abänderung beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
3. Der Magistrat wird aufgefordert eine
maximale verträgliche Kapazität für Veranstaltungen im
Burggarten festzulegen. Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in Abänderung
beschlossen
Ja 7 Nein 1 Enthaltung 1
Sitzung vom
19.11.2003
14. 01-06/1484
1. Fortschreibung des 4. Programms zur Konsolidierung der
städtischen Finanzen (Anhang 1)
2. 5. Konsolidierungsprogramm (Anhang 2)
20. Die Stadt tritt in Verhandlungen mit dem Land Hessen
ein mit dem Ziel, den Pachtvertrag zu lösen und den
Burggarten in die Unterhaltung des Landes zurückzugeben.
Dabei soll der
Burggarten weiterhin für die Friedberger nutzbar bleiben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
16. 01-06/1431 Haushaltsplan 2004
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einigen
sich darauf, bevor mit den Beratungen über den Haushalt 2004
begonnen wird, dass erst über die 3 Großprojekte
· Jugend- und Vereinshaus
·
Kita Steinernes Kreuz und
·
Sporthalle Ockstadt
beraten wird, mit dem Ziel eine Prioritätenliste der 3
Großprojekte zu erstellen.
Es folgt eine ausgiebige und intensive Erläuterung und
Beratung über die 3 Großprojekte in der Reihenfolge
1. Jugend- und Vereinshaus
2. Kita Steinernes Kreuz
3. Sporthalle Ockstadt
Fortführung der Beratung über die 3 Großprojekte
Nach weiterer, intensiver Erörterung und Beratung über die 3
Großprojekte erfolgt ein gemeinsamer Antrag von Bündnis
90/Die Grünen, CDU im Stadtparlament sowie FDP Friedberg:
Für die drei Investitionsprojekte wird die Priorität wie
folgt festgelegt:
1. Jugend- und Vereinshaus, Baubeginn 2004, Bezug ca. Mitte
2005
2. Turnhalle Ockstadt, Baubeginn 2005, Bezug 2005/2006
3. Kindergarten für neue Baugebiete (auf dem See), Baubeginn
ab 2006
Es wird an der Priorität aller drei Projekte festgehalten.
Die Projekte nach Ziffer 2 und 3 sollen im Ausschuss für
Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur in Bezug auf
das Raumprogramm, Deckelung der Investitionskosten sowie
Darstellung der Folgekosten konkretisiert werden.
Um sicherzustellen, dass durch die Investition Ziffer 1
keine weitere Belastung der Folgeprojekte entstehen, sollen
die Betriebskosten (142.100 Euro) durch Umschichtungen der
Mittel des Verwaltungshaushaltes im Einzelplan 4
erwirtschaftet werden.
Bis Bezugsfertigkeit eines neuen Kindergartens wird
sichergestellt, dass genügend Kindergartenplätze, gemäß
gesetzlichem Auftrag, bereitgestellt werden. Ein
Kindertagesstättenbedarfsplan (in der Form von 1994) ist
unverzüglich aufzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Ja 6 Nein 0 Enthaltung 3
Sitzung vom 8.10.2003
3. 01-06/1465 gemeinsamer Antrag
der Fraktionen CDU, SPD, FDP und UWG vom 08.10.2003; hier: Rückschnitt der Grünbestände um die Burg
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert die Grünbestände um die Burg zurückschneiden zu lassen, damit von
den Aussichtspunkten der Friedberger Burg der Blick z. B. auf die 24
Hallen, den Johannisberg, Bad Nauheim und Schwalheim wieder möglich ist, und dass Burgmauer und das
nördliche Burgtor wieder von Weitem zu erkennen sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 17.9.2003
4. 01-06/1393 Parkpflegewerk
Burggarten hier: Sachstandsbericht
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, eine Ortsbesichtigung zusammen mit den Mitgliedern des
Ausschusses für Bauwesen, Planung und Umwelt durchzuführen und solange den Antrag zurückzustellen.
Abstimmungsergebnis: zurückgestellt
13. 01-06/1413 Bebauungsplan Nr. 68 „Jugendhaus an den 24
Hallen" hier:
1. Behandlung der Anregungen aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Bezug: Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2003
A. Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Offenlage
a) Landrates/Untere Wasserbehörde; Schreiben vom 27. Juni 2003
Zu 1.:
Die östliche Baugrenze für den Kinderhort wird auf 10 m Abstand vom Gewässer zurückgenommen.
Zu 2.:
Der Anregung wird nicht gefolgt. Eine nachrichtliche Übernahme des
genauen Grenzverlaufs des Überschwemmungsgebietes in den Bebauungsplan
erfolgt nicht; es wird aber ein Hinweis in den Plan aufgenommen.
Begründung: Die genannte Fläche ist als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft" festgesetzt ist und auch textliche Festsetzungen sind hierzu enthalten. Diese
Festsetzungen reichen aus, um das Überschwemmungsgebiet in seiner Funktion zu sichern. Die als Obstwiese
festgesetzte, und auch in dieser Form bestehende Fläche ist sogar noch größer als das
festgestellte Überschwemmungsgebiet in diesem Bereich, so dass eine nachrichtliche Übernahme des - im
Übrigen jederzeit aufgrund aktueller Beobachtungen durch eine neue Verordnung änderbaren - Grenzverlaufs
des Überschwemmungsgebietes nicht zweckmäßig erscheint
b) Stellungnahme Kreisausschuss des Wetteraukreises/Kreisbauamt; Schreiben vom 15. Juli 2003
Der Anregung wird gefolgt. Die entsprechenden Festsetzungen zum
Lärmschutz werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
c) Stellungnahme RP Darmstadt – Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt; Schreiben vom
11. Juni 2003
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung
der festgesetzten umfangreichen baulichen und technischen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von
Lärmimmissionen werden diese Bedenken im Rahmen der Abwägung den Zielsetzungen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, hier insbesondere der
jungen Menschen im Sinne von § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
- Errichtung des Jugendhauses in innenstadtnaher Lage mit guter Erreichbarkeit für die überwiegend nicht
motorisierten Besucherzielgruppen und
- Nutzung innerstädtischer Baulücken im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a Abs. 1 BauGB
nachgeordnet.
Begründung: STELLUNGNAHME DES TÜV SÜDDEUTSCHLAND
ZUM SCHREIBEN DES RP DARMSTADT VOM 16.07.2003
Zur Überschreitung der Grenzwerte durch Verkehrslärm im Bereich des Jugendhauses.
Wie im Kapitel 6.4. des Gutachtens ausgeführt wird, werden tagsüber die Orientierungswerte nach
Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 für Mischgebiet im westlichen
Teil des Plangebietes entlang der Straße Usavorstadt um bis zu 7 db(A) und die Grenzwerte nach der 16.
BImSchV um bis zu 3 dB(A) überschritten. In der Nachtzeit gehen die Lärmimmissionen durch den
Straßenverkehr deutlich zurück, die Schienenverkehrslärmimmissionen steigen nachts sogar geringfügig um
1 dB(A) gegenüber dem Tageszeitraum an. Daher ist an den Westfassaden nachts mit geringeren Pegeln wie am
Tage und an den östlichen Fassaden tagsüber und nachts von nahezu identischen Pegeln auszugehen. Die
Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 für Mischgebiet werden nachts um bis zu 12 dB(A)
und die Grenzwerte nach der 16. BImSchV noch um 8 dB(A) überschritten.
Es wird jedoch angemerkt, dass sich die Nutzung des Jugendhauses hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit
zur Nachtzeit nicht von jener des Tageszeitraumes unterscheidet, weshalb
nachts kein erhöhter Schutzanspruch zugrunde gelegt werden muss. Der Nachtbetrieb des Jugendhauses
beschränkt sich weitestgehend auf Sonderveranstaltungen in der Mehrzweckhalle. Da diese schon aus Gründen
des Nachbarschaftsschutzes mit einer fensterunabhängigen Raumbelüftung ausgestattet wird, müssen die
Fenster zum Belüften nicht geöffnet werden.
Zum fehlenden aktiven Schallschutz Siehe Kap.
7 des Gutachtens:
Aktiver Schallschutz in Form von Lärmschutzwällen oder Wänden führt aufgrund der direkten Lage des
Jugendhauses an der Straße Usavorstadt bzw. wegen der erhöhten Lage der Schienenstrecken über das Viadukt
24 hallen nicht zu den gewünschten Lärmminderungseffekten. Daher sind im Bereich des Jugendhauses passive
Schallschutzmaßnahmen in Form von Festsetzungen hinsichtlich der erforderlichen Schalldämmung von
Außenbauteilen in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 und – auch wg. Gründen
des Nachbarschaftsschutzes – in der Mehrzweckhalle eine fensterunabhängige Belüftungsanlage vorgesehen.
(Im Bereich des Mischgebietes: siehe Festsetzungen)
Zu den Geräuscheinwirkungen auf die Wohnnachbarschaft durch das Jugendhaus
In den Kap. 8.4 und 8.5 des Gutachtens werden ausführlich notwendige bauliche Maßnahmen zum Schutz
der Wohnnachbarschaft einschließlich der Belüftungsanlage für die
Mehrzweckhalle beschrieben, die entsprechend in die Festsetzungen
übernommen werden. Neben den baulichen Maßnahmen, die u.a. eine
Belüftungsanlage und ein Foyer an der Westfassade mit zwei Türen versehen, die als Schallschleuse
ausgeführt werden, werden im Kap. 8.4 für den Bereich der Nachtzeit die folgenden organisatorischen
Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmimmissionen auf den Außenflächen des "Betriebsgeländes"
diskutiert:
- Der Einlass in Veranstaltungen ist üblicherweise vor 22:00 Uhr und kann über den Eingangsbereich an der
Westfassade stattfinden. Nach 22:00 Uhr sollte ein Ausgang auf der abgewandten Südostfasse im
Cafeteriabereich benutzt werden.
- Das Verladen von Musikanlagen und Bühnenausrüstung am Bühnenbereich an der Westseite sollte nicht
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr stattfinden
- Voraussetzung für die Einhaltung der Richtwerte gerade nach 22:00 Uhr ist ein umsichtiges Verhalten der
Besucher und Veranstalter. Daher sollte zu einem umsichtigen Verhalten im Außenbereich aufgefordert werden.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass Parken auf dem Betriebsgelände nach 22:00 Uhr nur dem
Aufsichtspersonal vorbehalten wird, aber für Besucher untersagt ist!
Zu den Verkehrsgeräuschen und den verhaltensbezogenen Geräuschen auf den öffentlichen
Verkehrsflächen
Siehe dazu Kap. 8.3 des Gutachtens: Sofern
die Verladetätigkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen im näheren räumlichen Umfeld der Anlage
entstehen, so sind diese Tätigkeiten dem Anlagengeräusch zuzurechnen.
Geräusche, die durch menschliches Verhalten verursacht sind (z.
B. Gespräche, Autoradio usw.) und auf die der Anlagenbetreiber keinen Einfluss hat, sind nach den
Kommentierungen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 8. März 2000 nicht dem
Anlagengeräusch zuzuordnen, sondern nach den verhaltensbezogenen Lärmbekämpfungsvorschriften zu
behandeln. Im Bundesland Hessen kommt dann die Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm (Lärm VO) vom 16. Juni
1993 zur Anwendung. Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem
Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, in reinen und allgemeinen
Wohngebieten sowie in Mischgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert
werden, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3
dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (BImSCHV) erstmals oder weitergehend
überschritten werden.
Dabei ist der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – RLS-90 zu berechnen. Nach diesem Regelwerk
ist für die Geräuschbelastung durch Straßenverkehr ein Beurteilungspegel zu bilden, der sich vom
Beurteilungspegel der TA-Lärm unter anderem dadurch unterscheidet, dass keine Impuls- und
Ruhezeitenzuschläge berücksichtigt werden und die Beurteilung in der Nachtzeit nicht auf die lauteste
Nachtstunde, sondern auf 8 Stunden Stunden abgestellt werden.
Eine wesentliche Erhöhung der vorhandenen Verkehrsgeräusche durch den Straßen- und Schienenverkehr durch
das zusätzliche Fahraufkommen im Zusammenhang mit der Nutzung des Jugendhauses kann an den untersuchten
Immissionsorten auch ohne weitere Untersuchungen tagsüber und nacht sicher ausgeschlossen werden.
d) Stellungnahme Frau Silke Herig, Usavorstadt 1, 61169 Friedberg; Schreiben vom 30. Juni
2003
Zu 1.:Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der festgesetzten umfangreichen
baulichen und technischen Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Lärmimmissionen werden diese
Bedenken im Rahmen der Abwägung den Zielsetzungen
- Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, hier insbesondere
- der jungen Menschen im Sinne von § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
- Errichtung des Jugendhauses in innenstadtnaher Lage mit guter Erreichbarkeit für die überwiegend nicht
motorisierten Besucherzielgruppen und
- Nutzung innerstädtischer Baulücken im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a Abs.1 BauGB nachgeordnet.
Begründung: siehe Pkt. c) zur Stellungnahme RP Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Frankfurt.
Zu 2.:Der Anregung auf Errichtung eines hohen Sichtschutzzaunes wird nicht gefolgt.
Begründung: Die Nutzung des angrenzenden Geländes für öffentliche soziale Zwecke (Jugendhaus) stellt
keine unzumutbare Beeinträchtigung für das Grundstück der Einwenderin dar. Die Sicherung eines
Grundstücks gegen Betreten durch Unbefugte sowie die Abschirmung gegen eine unerwünschte Einsicht ist
Sache des jeweiligen Eigentümers.
Anmerkungen:
1. In ihrem Schreiben hat Frau Herig die Forderung nach Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen gegenüber
der Jugendfreizeiteinrichtung aus ihrer Stellungnahme wiederholt, die sie im Rahmen der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung abgegeben hat und über die die städtischen Gremien in der entsprechenden
Magistratsvorlage informiert wurden. Diese Forderungen wurden bereits für den offengelegten
Entwurf berücksichtigt, und zwar in Form von zwei Pflanzstreifen zwischen den Privathäusern und den
Gebäuden der Jugendfreizeiteinrichtung einerseits, aber auch durch die Ausrichtung
des Baukörpers und dessen Ausgestaltung als abschirmender Riegel zwischen der Halle
des Jugendhauses und den Privathäusern.
2. Das für die Errichtung des Jugendhauses vorgesehene Grundstück war in den Jahren zuvor bereits bebaut
und wurde nach seiner Nutzung als Altenheim lange Jahre als Gymnasium genutzt.
Anregung des Landesamt für Denkmalpflege Hessen; Schreiben vom 24.07.2003
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen regt an, den ursprünglichen
Planungsansatz, wie er in den städtebaulichen Zielen beschrieben ist, „Die geplante Bebauung soll
straßenraumbildend zur Usavorstadt hin orientiert werden" zu berücksichtigen.
B. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
1. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 68 „Jugendhaus an den 24 Hallen" wird als Satzung
beschlossen.
2. Die landesrechtlichen Vorschriften gem. § 81 HBO als Bestandteil des o. a. Bebauungsplanentwurfes
werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Jugendhaus an den 24
Hallen" wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 3.12.2002 (gemeinsam mit JuS)
01-06/1041 Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; hier: Bewertung der
Architektenentwürfe
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung
vorgegebenen Rahmenbedingungen, der grundstücksbezogenen Bedingungen und der städtebaulichen Situation
soll der Bau des Jugend- und Vereinshauses auf der Grundlage des Entwurfs mit der Nummer 453629 erfolgen,
wobei die Kostengrenze in Höhe von 1.534 Mill. € incl. begehbarem Außengelände einzuhalten ist. Im Zuge
der weiteren Planung soll der Entwurf einer Kostennutzenoptimierung unter besonderer Rücksicht der
Folgekosten unterzogen werden. Darüber hinaus ist in der Halle eine Schiebetür zum Freigelände und im
Bereich der Gruppenräume 1. Obergeschoss eine WC-Anlage zu integrieren.
Sitzung vom 30.4.2002
1. Jugend- und Vereineshaus, Usavorstadt; hier: Stellungnahme des Architekten
In der heutigen Sitzung ist jeweils ein Vertreter der vier Architekturbüros Bremmer-Lorenz,
Frielinghaus, Fritzel und Wagner und Claudia & Peter Müller zu Gast. Nach Einschätzung aller vier
Architekten wird der Kostenrahmen der laut Stadtverordnetenbeschluss auf 3 Moi. DM zu begrenzen ist, um ca.
30 - 35 % überschritten. Die Ausschussmitglieder treten daher mit der Bitte an die Architekten heran,
Vorschläge zu Einsparungsmöglichkeiten in der erforderlichen Höhe (ca. 1 Moi. DM) zu unterbreiten.
Seitens der Architekten wird jedoch einstimmig die Auffassung vertreten, dass dies aus folgenden Gründen
nicht möglich sei.
Als Arbeitsunterlagen sind Ihnen u.a. ein detailliertes Raumprogramm, eine Funktionsbeschreiung der Räume
und die pädagogische Zielbeschreibung der Einrichtung zugegangen. Nun liegt es nicht in Ihrem Ermessen,
Prioritäten bezgl. des Raumprogrammes und der Funktionalität zu setzen und somit Entscheidungen über
Notwendigkeiten von Räumen zu treffen.
Da sich die einzelnen Architekten untereinander in einem Konkurrenzverhältnis befinden, können auch keine
Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit bei den einzelnen Positionen, wie z.B. Außenanlage,
Raumprogramm oder Baukosteneinsparung unter Einschätzung einer prozentualen Angabe vorgenommen werden
könne.
Seitens der Architekten werden trotz Einbeziehung der Vorgaben unterschiedliche Vorschläge unterbreitet.
Kosteneinsparungen in einem solchen Rahmen sind laut Meinung der Architekten nur über eine Reduzierung des
Raumprogrammes möglich.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder dahingehend. dass den Architekten als
Vorgabe eindetailiertes Raumprogramm dienen muss, bei dem die Nutzfläche bereits um 30 % reduziert ist.
Weitergehende Beratungen werden zur nächsten Ausschutzsitzung vertagt.
Sitzung vom 12.12.2001
4. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier:
Jugendarbeit in Friedberg
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Beratungsstand des Ausschusses für Jugend, Soziales,
Senioren, Sport und Kultur an.
Beschluss:
I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrums an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein Jugend- und Vereinszentrum
errichtet.
2. Die Nutzfläche für die Jugendeinrichtung (ohne Toiletten, Lager usw.) darf 700 m² nicht übersteigen:
Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- schallisolierter Proberaum
- Seminarraum mit
entsprechender technischer Ausstattung
- Halle für Veranstaltungen
- Räume für Verwaltung
(Büro für Stadtjugendpfleger)
- Büroraum für
Stadtjugendring und dessen Mitgliedsvereine
- Anlagen für Sport und Fun
im Außenbereich
Die Planung ist so vorzunehmen, dass die Räumlichkeiten möglichst flexibel genutzt werden
können, beispielsweise durch Trennwände auch kleinere Räume abgetrennt werden.
3. Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG errichtet..
Darin wird der Fuhrpark (Wasserrettungszug) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon
abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z.B. Kanus) untergebracht. Des
Weiteren wird die DLRG aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Magistrat um eine Mitfinanzierung der Halle
durch Dritte (Wetteraukreis und andere Kommunen) zu bemühen.
4. Der Magistrat wird gebeten Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob zusätzliche
Lagerräume für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen sind. Über das
Ergebnis dieser Kontaktaufnahme ist im Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Senioren und Kultur zu
berichten.
5. Der Magistrat wird beauftragt unmittelbar im Anschluss an die Ergebnisse des Wettbewerbes
die Planung für den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen.
Dazu muss eine nachvollziehbare klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist
aufzuführen, welche Folgekosten durch Unterhaltung des Baus, Personal, und Betriebskosten usw. jährlich
entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planung einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung notwendige
Bebauungsplanverfahren entsprechend zeitgleich abgewickelt werden kann.
II. Verwaltung
1. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im Rathaus.
Es wird ein Büro für die Vorort tätigen Pfleger eingerichtet. Abläufe, Aktivitäten und Tätigkeiten im
Haus sowie in den dezentralen Einrichtungen sind so zu gestalten, dass die derzeitigen 5,5 Stellen sowie
eine weitere Stelle im Bereich der Jugendpflege ausreichen.
2. Das Jugend- und Vereinshaus steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine Selbstverwaltung
statt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung, Konzeption und Abläufe des
Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem Stadtjugendring.
3. Im Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Gelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit zu
gewährleisten, darüber hinaus ist für ein langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.
III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass Investitionskosten von 3 Mio. DM nicht überschritten werden.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen (derzeit
stehen aus in früheren Jahren eingestellten Mittel rund 700.000 DM zur Verfügung, so dass für die beiden
Haushaltsjahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).
IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Die Dezentrale Jugendarbeit wird fortgesetzt. Dazu sollen die bestehenden Jugendräume in
den Ortsteilen erhalten bleiben und soweit notwendig (insbesondere in Ossenheim) neue geschaffen werden.
2. Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur prüft, ob der Jugendbus einen
Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums einstellt. Das
Personal für den Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 27.11.2001
Einzelplan 4, Unterabschnitt 4510, Verwaltungshaushalt
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Auf den Haushaltsstellen 1.4510.662000.6 Entschädigung für Kinder-
und Jugendbetreuung und Haushaltsstelle 1.4510.761000.4 Maßnahmen der
Jugendpflege soll eine Ausgaben-Deckelung auf dem Stand des Haushaltsjahres 2001 vorgenommen werden.
Die sind bei Haushaltstelle 1.4510.662000.6 - 44.502,-- € und bei Haushaltsstelle 1.4510.761000.4 -
7.261,-- €
Der Dezernent wird aufgefordert, bei der Realisierung der Dezentralen Jugendarbeit den Vorrang vor
Jugendfreizeiten zu geben.
Der Dezernent wird weiterhin gebeten, regelmäßig (ca. alle 4 Monate) den Ausschuss Jugend, Soziales,
Senioren, Sport und Kultur zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen
Antrag der CDU-Fraktion
Die Bezeichnung der Haushaltsstelle 2.4660.940100.9 soll in Jugend- und Vereinshaus umbenannt werden.
Des Weiteren sollen auf der Haushaltsstelle 2.4660.940100.9 Jugend- und Vereinshaus 180.000,-- € in Ansatz
gebracht werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Es solle eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.013.637,-- € für Haushaltsstelle
2.4660.940100.9 Jugend- und Vereinshaus erlassen werden. Auch ist der „GD"
Vermerk auf Haushaltsstelle 2.4660.940100.9 zu löschen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 24.10.2001
12. 01-06/229 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Friedberg vom
22.08.2001;hier: Geschlechtsspezifische Jugendarbeit in Friedberg
Herr Dieruff regt an, sich dem Beschluss des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
anzuschließen.
Beschluss:
1. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Notwendigkeit einer
geschlechtsspezifischen Jugendarbeit in Friedberg an.
Die Ziffer 2. „Die Stadt Friedberg unterstützt die Arbeit des Vereins
„KLARa e.V." und beteiligt sich an der Finanzierung einer Teilzeitstelle ab dem 2.Halbjahr 2002"
wird abgelehnt
3. Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt mit dem Verein in Verhandlung darüber einzutreten,
inwieweit der Verein in die Jugendarbeit im zukünftigen „Jugend- und Vereinshaus" eingebunden werden
kann. Dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur ist über eine entsprechende
Vereinbarung zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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