"Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur"
Das sich das Friedberger Burgfest im Rahmen des damaligen JUZ konzipierte, ist von den
veranstaltungsbezogenen Themen abgesehen grundsätzlich auch das geplante Jugend- und Vereinshaus. Zwischenzeitlich
ist des auch von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt.
Im Folgenden nun Auszüge aus den Sitzungsniederschriften.
Sitzung vom
20.4.2004
Zuschuss Stadtjugendring und Ausfallbürgschaft
Soundgarden, Zuschauerräume im Burggarten
Sitzung vom
27.1.2004
Information über die DS 01-06/1561 Fällung von 46 Bäumen
im Burggarten Friedberg
Sitzung vom 11.11.2003 Jugend-
und Vereinshaus
Sitzung vom 1.7.2003 Verschiedenes
Sitzung vom 3.12.2002 Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt
7-9; hier: Bewertung der Architektenentwürfe
Sitzung vom 10.9.2002 kulturelle Veranstaltungen in den
Sommermonaten / Sitzung der Arbeitsgruppe Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 5.7.2002 Jugend- und Freizeiteinrichtung
(Raumprogramm)
Sitzung vom 4.6.2002 Berichte und Mitteilungen / Jugend-
und Vereinshaus
Sitzung vom 30.4.2002 Jugend- und Vereineshaus, Usavorstadt;
hier: Stellungnahme des Architekten
Sitzung vom 9.4.2002 Berichte und Mitteilungen
Sitzung vom 20.11.2001 Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 23.10.2001 Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 13.9.2001 Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 28.8.2001 ...Es findet keine Selbstverwaltung statt.
Mitglieder dort sind zur Zeit:
Herr Dirk Antkowiak (CDU)
Frau Claudia Eisenhardt
Frau Katharina Heß (CDU)
Frau Maria Hinz (SPD)
Herr Bernd Messerschmidt (UWG)
Herr Ortwin Musch (SPD)
Herr Dr. Olaf Osten (CDU)
Frau Andrea Wagner (SPD)
Sitzung vom
20.4.2004
6. 01-06/1678 Zuschuss Stadtjugendring und
Ausfallbürgschaft Soundgarden - Festival
Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung
abgesetzt.
7. 01-06/1681 Zuschauerräume im
Burggarten - außerplanmäßige Mittel
1. Bezüglich der Anfrage des Haupt- und
Finanzausschusses vom 04.02.2004 nimmt der Magistrat zur
Kenntnis, dass nach Prüfung auf der Grundlage der
Versammlungsstättenrichtlinien in der neuesten Fassung
der Burggarten im Bereich der Wiese am Adolfsturm eine
Kapazität von 1500 Personen und im Bereich der
Naturbühne eine Kapazität von 900 Personen besitzt.
2. Der Magistrat stimmt der Aufnahme von
außerplanmäßigen Ausgaben unter Haushaltsstelle
2.5820940100.8 (Park- und Gartenanlagen, Baukosten Burg)
in Höhe von 3.500,-- € für die Installierung eines
Zaunes zur Absicherung des Zuschauerraumes im Bereich
der Naturbühne im Burggarten zu.
Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Abstimmung zur
Kenntnis genommen.
Sitzung vom
27.1.2004
5.Information über die DS 01-06/1561 Fällung von 46
Bäumen im Burggarten Friedberg
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport
und Kultur nimmt den Magistratsbeschluss vom 12.Januar
2004 zur Kenntnis.
Sitzung vom 11.11.2003
top 5a. Jugend- und Vereinshaus
Vorsitzender Seuss führt an, dass die Arbeiten ruhen, bis die Folgekosten geklärt sind. Er findet, dass
keine Veranlassung dazu vorhanden ist, da ausreichende Finanzmittel zur
Verfügung stehen. Herr Bender erklärt, dass der Baustopp nicht vom Sozialdezernenten kommt, sondern die
Ausschreibung gestoppt wurde.
Mitglied Dieruff bittet darum, dass die Folgekosten berechnet werden. Vorsitzender Seuss verweist dieses
Thema an die einzelnen Fraktionen zur Beratung. Notfalls will er persönlich einen Brief an Herrn
Bürgermeister Bayer schreiben und evtl. an die Presse gehen.
Sitzung vom 1.7.2003
top 2. Verschiedenes
Erster Stadtrat Keller informiert die Anwesenden über den Start der
Sommersprossen, eine Ausstellung im Wetteraumuseum, dem Mittelaltermarkt
in der Burg sowie die Iron-Man-Veranstaltung am 13.07.2003.
Sitzung vom 3.12.2002 (gemeinsam mit HuF)
top 1. 01-06/1041 Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; hier: Bewertung
der Architektenentwürfe
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung
vorgegebenen Rahmenbedingungen, der grundstücksbezogenen Bedingungen und der städtebaulichen Situation
soll der Bau des Jugend- und Vereinshauses auf der Grundlage des Entwurfs mit der Nummer 453629 erfolgen,
wobei die Kostengrenze in Höhe von 1.534 Mill. € incl. begehbarem Außengelände einzuhalten ist. Im Zuge
der weiteren Planung soll der Entwurf einer Kostennutzenoptimierung unter besonderer Rücksicht der
Folgekosten unterzogen werden. Darüber hinaus ist in der Halle eine Schiebetür zum Freigelände und im
Bereich der Gruppenräume 1. Obergeschoss eine WC-Anlage zu integrieren.
Sitzung vom 10.9.2002
top2. Berichte und Mitteilungen
a) kulturelle Veranstaltungen in den Sommermonaten
Erster Stadtrat Keller berichtet von der guten Resonanz auf die
zahlreichen während der Sommermonate stattgefundenen kulturellen Veranstaltungen. Neben den
"Sommersprossen" erwähnt er die Keltenausstellung, die Elvis-Presley-Ausstellung, den Tag des
Offenen Denkmals und hebt besonders das von der Stadt stark unterstütze Konzert mit Helmut Lotti hervor,
das für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt hat. Er führt aus, dass der Veranstalter nach den guten
Erfahrungen an einer weiteren Zusammenarbeit im kommenden Jahr interessiert ist. Erster Stadtrat Keller lobt
die vorhandene Infrastruktur auf der Seewiese, lediglich das Verkehrsleitsystem sei verbesserungswürdig.
b) Sitzung der Arbeitsgruppe Jugend- und Vereinshaus
Vorsitzender Seuss unterrichtet die Anwesenden, dass am Mittwoch, dem
11.September 2002 de Sitzung der Arbeitsgruppe Jungend- und Vereinshaus stattfindet, bei der die Pläne der
vier beauftragten Friedberger Architekturbüros vorgestellt werden.
Sitzung vom 5.7.2002
Top1. Jugend- und Freizeiteinrichtung
Als Diskussionsgrundlage für Einsparungsmaßnahmen dient ein gemeinsamer Vorschlag der CDU und der
Grünen, der an einer Arbeitskreissitzung am 02. Mai 2002 erarbeitet wurde. Dei Mitglieder des Ausschusses
diskutieren über die einzelnen Bereiche und Fassen anschließend folgenden Beschluss.
Beschluss: Raumprogramm
1.1 Raumprogramm
NR. |
Beschreibung |
Nutzfläche
alt |
Lagerfläche
alt |
Nutzfläche
neu |
Lagerfläche
neu |
Einsparung |
Bereich I |
1 |
Proberaum 1 |
20 m² |
|
20 m² |
|
|
2 |
Proberaum 2 |
25 m² |
|
25 m² |
|
|
3 |
Werkstatt Hausmeister |
15 m² |
|
0 m² |
|
-15 m² |
4 |
Abstell- Lagerraum + Putzmittel |
|
15 m² |
|
10 m² |
-5 m² |
5 |
Putzmittelraum |
|
|
|
0 m² |
|
Bereich II |
6 |
Werkstatt Holz / Montage + Hausmeister |
30 m² |
|
30 m² |
|
|
7 |
Werkstatt Kreativ / Atelier |
30 m² |
|
30 m² |
|
|
|
WC |
|
|
|
|
|
Bereich III, Café |
8 |
Café |
60 m² |
|
60 m² |
|
|
9 |
Küche |
20 m² |
|
20 m² |
|
-8 m² |
10 |
Lagerraum |
|
15 m² |
-11 m² |
10a |
Kühllager Getränke + Lebensmittel |
|
4 m² |
|
10b |
Kühllager Lebensmittel |
|
4 m² |
|
0 m² |
-4 m² |
11 |
Kicker (-> Flur) |
10 m² |
|
0 m² |
|
-10 m² |
12 |
Billiard |
20 m² |
|
20 m² |
|
|
|
WC |
|
|
|
|
|
Bereich IV |
13 |
Büro SJR |
20 m² |
|
12 m² |
|
-8 m² |
14 |
Gruppenraum 1 SLR und Vereine |
35 m² |
|
0 m² |
|
-35 m² |
15 |
Gruppenraum 2 SJR und Vereine |
35 m² |
|
35 m² |
|
|
16 |
Gruppenraum 3 mit Lagerschränken |
45 m² |
|
45 m² |
|
|
17 |
Gruppenraum 4 Mädchenraum |
30 m² |
|
30 m² |
|
|
18 |
Büro AG-Jugendhaus |
20 m² |
|
12 m² |
|
-8 m² |
19 |
Medienraum |
35 m² |
|
30 m² |
|
-5 m² |
|
WC |
|
|
|
|
|
20 |
Teeküche |
5 m² |
|
0 m² |
|
-5 m² |
Bereich IV |
21 |
Büro Verwaltung 1 + 3 |
15 m² |
|
18 m² |
|
+3 m² |
22 |
Büro Verwaltung 2 |
15 m² |
|
12 m² |
|
-3 m² |
23 |
Büro Verwaltung 3 |
15 m² |
|
0 m² |
|
-15 m² |
|
WC |
|
|
|
|
|
24 |
Archiv |
|
10 m² |
|
0 m² |
-10 m² |
25 |
Teeküche |
5 m² |
|
0 m² |
|
-5 m² |
Bereich VI, Lagerräume Jugendpflege |
26 |
JFE 24 Hallen |
|
20 m² |
|
50 m² |
-15 m² |
27 |
Dezentrale Jugendarbeit |
|
20 m² |
|
28 |
Freizeiten |
|
25 m² |
|
29 |
Garage Kanutrailer |
|
60 m² |
|
60 m² |
|
30 |
Garage 9-Sitzer Bus |
|
25 m² |
|
20 m² |
-5 m² |
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
505 m² |
198 m² |
539 m² |
-164 m² |
1.2 Im Raumbuch werden folgende Vorschläge nicht verwirklicht
1. Es wird auf das vorgesehene PC-Systemschlosssystem verzichtet. Stattdessen ist eine herkömmliche
Schließanlage vorzusehen. (Um Kosten bei Verlust zu verhindern, sollte eine Versicherung abgeschlossen
werden). Eine eventuelle Nachrüstung ist mit entsprechenden Leerohren sicherzustellen.
2. Kein Kletterturm (Klettermöglichkeiten sind mit in die Überlegungen zum Außenbereich einzubeziehen;
siehe 1.4.).
3. Keine vollständige Kücheneinrichtung für die Gastronomie
4. Bezüglich der Halle wird von den Architekten ebenfalls eine Alternativplanung erwartet. Alternative 1
soll eine 200 m² gro0e Halle mit verschiebbarer Bühne in der Größe von 40 m² seine. Alternative 2
stellt eine 160 m² große Halle + 40 m² Bühnenanbau dar. Dabei ist der Backstagebereich mit
einzubeziehen.
5. Für eine spätere Verkabelung sind ausreichend Leerrohre mit großem Durchmesser vorzusehen.
1.3 Dienstleisterküche
Die Stadtverordneten wünschen weiterhin das Angebot einer Mittagsversorgung. Diese wird durch
MitarbeiterInnen einer Beschäftigungsgesellschaft (z.B. WAUS oder FAB) gewährleistet. Das Beinhaltet, dass
lediglich Aufwärmanlagen (Andientheke, Mikrowelle, Herd, Backofen, Spüle u.ä.) vorhanden sein müssen.
Ziel ist es ferner, Vereinen/Gruppen die Möglichkeit anzubieten bei Veranstaltungen selbst den
Getränkeverkauf zu übernehmen, um Einnahmen zu erzielen.
1.4 Außengelände
1. Die Ausstattung des Außengeländes (Sport und Fun) ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs!
2. Die Ausstattung des Außengeländes wird auf die nächsten Jahre verschoben.
3. a) Nach Bauende und Eröffnung der Einrichtung werden mit den Jugendlichen (Partizipation) Vorschläge
zur Außengestaltung entwickelt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung verpflichtet sich die Gestaltung des Außengeländes
nach Beratung und Beschlussfassung der Konzeption umgehend vorzunehmen und entsprechende Mittel in den
jeweiligen Haushalt einzustellen.
2. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Architekten
auf Grundlage dieses Beschlusses unverzüglich mit der Planung zu beauftragen.
3. Zur nächsten Ausschusssitzung geben der Magistrat gemeinsam mit den
Architekten einen Zwischensachstandsbericht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 4.6.2002
top2. Berichte und Mitteilungen
Erster Stadtrat Keller berichtet von den vielfältigen kulturellen Aktivitäten, die in den nächsten
Wochen in Friedberg stattfinden werden.
top5. 01-06/787 Jugend- und Vereinshaus
Erster Stadtrat Keller erläutert den Stand der Planung, er weißt darauf hin, dass den
Architekturbüros ein Abgabetermin von Seiten der Stadtbauamtes genannt worden ist: dies ist der 09. August
2002 um 12.00 Uhr.
Nach eingehender Diskussion fordern die Ausschussmitglieder den Magistrat einstimmig auf, Rücksprache mit
den beauftragten Architekturbüros zu halten, ob der festgelegte Kostenrahmen jetzt; nach der Reduzierung
des Raumprogramms einzuhalten sei. Das Ergebnis dieser Rücksprache ist dem Ausschuss noch vor den
Sommerferien mitzuteilen.
Sitzung vom 30.4.2002
1. Jugend- und Vereineshaus, Usavorstadt; hier: Stellungnahme des Architekten
In der heutigen Sitzung ist jeweils ein Vertreter der vier Architekturbüros Bremmer-Lorenz,
Frielinghaus, Fritzel und Wagner und Claudia & Peter Müller zu Gast. Nach Einschätzung aller vier
Architekten wird der Kostenrahmen der laut Stadtverordnetenbeschluss auf 3 Mio. DM zu begrenzen ist, um ca.
30 - 35 % überschritten. Die Ausschussmitglieder treten daher mit der Bitte an die Architekten heran,
Vorschläge zu Einsparungsmöglichkeiten in der erforderlichen Höhe (ca. 1 Moi. DM) zu unterbreiten.
Seitens der Architekten wird jedoch einstimmig die Auffassung vertreten, dass dies aus folgenden Gründen
nicht möglich sei.
Als Arbeitsunterlagen sind Ihnen u.a. ein detailliertes Raumprogramm, eine Funktionsbeschreiung der Räume
und die pädagogische Zielbeschreibung der Einrichtung zugegangen. Nun liegt es nicht in Ihrem Ermessen,
Prioritäten bezgl. des Raumprogrammes und der Funktionalität zu setzen und somit Entscheidungen über
Notwendigkeiten von Räumen zu treffen.
Da sich die einzelnen Architekten untereinander in einem Konkurrenzverhältnis befinden, können auch keine
Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit bei den einzelnen Positionen, wie z.B. Außenanlage,
Raumprogramm oder Baukosteneinsparung unter Einschätzung einer prozentualen Angabe vorgenommen werden
könne.
Seitens der Architekten werden trotz Einbeziehung der Vorgaben unterschiedliche Vorschläge unterbreitet.
Kosteneinsparungen in einem solchen Rahmen sind laut Meinung der Architekten nur über eine Reduzierung des
Raumprogrammes möglich.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder dahingehend. dass den Architekten als
Vorgabe ein detailiertes Raumprogramm dienen muss, bei dem die Nutzfläche bereits um 30 % reduziert ist.
Weitergehende Beratungen werden zur nächsten Ausschusssitzung vertagt.
Sitzung vom 9.4.2002
1. Berichte und Mitteilungen
Erster Stadtrat Keller teilt den Anwesenden den Stand des Architekturwettbewerbes für das Jugend- und
Vereinshaus mit.
4 Friedberger Architekturbüros wurden beauftragt eine Planung auf der Basis der Stadtverordnetenbeschlüsse
einzureichen.
Sitzung vom 20.11.2001
4. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier:
Jugendarbeit in Friedberg
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Beratungsstand des Ausschusses für Jugend, Soziales,
Senioren, Sport und Kultur an.
Beschluss:
I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrums an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein Jugend- und Vereinszentrum
errichtet.
2. Die Nutzfläche für die Jugendeinrichtung (ohne Toiletten, Lager usw.) darf 700 m² nicht übersteigen:
Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- schallisolierter Proberaum
- Seminarraum mit
entsprechender technischer Ausstattung
- Halle für Veranstaltungen
- Räume für Verwaltung
(Büro für Stadtjugendpfleger)
- Büroraum für
Stadtjugendring und dessen Mitgliedsvereine
- Anlagen für Sport und Fun
im Außenbereich
Die Planung ist so vorzunehmen, dass die Räumlichkeiten möglichst flexibel genutzt werden
können, beispielsweise durch Trennwände auch kleinere Räume abgetrennt werden.
3. Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG errichtet..
Darin wird der Fuhrpark (Wasserrettungszug) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon
abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z.B. Kanus) untergebracht. Des
Weiteren wird die DLRG aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Magistrat um eine Mitfinanzierung der Halle
durch Dritte (Wetteraukreis und andere Kommunen) zu bemühen.
4. Der Magistrat wird gebeten Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob zusätzliche
Lagerräume für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen sind. Über das
Ergebnis dieser Kontaktaufnahme ist im Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Senioren und Kultur zu
berichten.
5. Der Magistrat wird beauftragt unmittelbar im Anschluss an die Ergebnisse des Wettbewerbes
die Planung für den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen.
Dazu muss eine nachvollziehbare klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist
aufzuführen, welche Folgekosten durch Unterhaltung des Baus, Personal, und Betriebskosten usw. jährlich
entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planung einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung notwendige
Bebauungsplanverfahren entsprechend zeitgleich abgewickelt werden kann.
II. Verwaltung
1. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im Rathaus.
Es wird ein Büro für die Vorort tätigen Pfleger eingerichtet. Abläufe, Aktivitäten und Tätigkeiten im
Haus sowie in den dezentralen Einrichtungen sind so zu gestalten, dass die derzeitigen 5,5 Stellen sowie
eine weitere Stelle im Bereich der Jugendpflege ausreichen.
2. Das Jugend- und Vereinshaus steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine Selbstverwaltung
statt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung, Konzeption und Abläufe des
Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem Stadtjugendring.
3. Im Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Gelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit zu
gewährleisten, darüber hinaus ist für ein langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.
III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass Investitionskosten von 3 Mio. DM nicht überschritten werden.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen (derzeit
stehen aus in früheren Jahren eingestellten Mittel rund 700.000 DM zur Verfügung, so dass für die beiden
Haushaltsjahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).
IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Die Dezentrale Jugendarbeit wird fortgesetzt. Dazu sollen die bestehenden Jugendräume in
den Ortsteilen erhalten bleiben und soweit notwendig (insbesondere in Ossenheim) neue geschaffen werden.
2. Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur prüft, ob der Jugendbus einen
Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums einstellt. Das
Personal für den Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Im Anschluss verteilt Ausschussvorsitzender Seuss eine vorbereitete Empfehlung zur
Durchführung der Planung des Jugend- und Vereinshauses.
Die Empfehlung hat folgenden Wortlaut:
Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Empfehlungen zur Durchführung der Detailplanung für ein Jugend- und Vereinshaus an den 24
Hallen:
Das Gebäude soll folgende Aspekte planerisch berücksichtigen:
- behindertengerecht
- Verkehrsflächen
möglichst als Aufenthaltsplätze (Doppelnutzung)
- Einbruchsicherungen
- Energiekonzept im Rahmen
der Nachhaltigkeit unter Einbeziehung regenerativer Energieformen
- abtrenn- und
abschließbare Gebäudeeinheiten
- Multifunktionalität
- offene, helle Gestaltung
- robuste Bauweise
- Model 1:500
- Bauabschnitte
Zur Beurteilung der eingereichten Vorschläge soll ein Ausschuss gebildet werden, dem der Dezernent, der
Leiter des städtischen Bauamtes, der Vorsitzende des Fachausschusses, der Bürgermeister und ein Architekt
angehören soll.
Vorsitzender Seuss lässt über die Empfehlung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
2. Haushaltsplan 2002
Frau Heß merkt an, dass der Haushalt in ihrer Fraktion noch nicht
ausreichend diskutiert worden ist und regt an, den Tagesordnungspunkt zu
verschieben, da darüber hinaus Erster Stadtrat Keller als Kämmerer
nicht mehr anwesend ist.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Mitglieder des Ausschusses auf folgende Empfehlung:
1. Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung zum Bau des Jugendhauses für den Haushalt 2003
2. Der Ausschuss wünscht, dass Jahrmärkte zukünftig im Einzelplan 3 aufgeführt werden.
Vorsitzender Seuss lässt über die Empfehlung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 23.10.2001
1. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
Vorsitzender Herr Seuss fasst zunächst den Diskussionsstand bzgl. der voraussichtlichen Investitionskosten
für das Jugend- und Vereinshaus zusammen. Herr Seuss ist zwischenzeitlich mit Architekten in Kontakt
getreten, die ihm folgende Baukostenschätzungen für das Projekt vorgelegt haben:
A) 700 m² Nutzfläche + 10% Nebennutzfläche (70 m²) = 770 m² Nutzfläche
770 m² Nutzfläche + 20% Verkehrsfläche (154 m²) =
924 m²
924 m² + 20% Konstruktionsfläche (184 m²) = 1108
m² Bruttonutzfläche
Daraus ergibt sich eine Gebäudekubatur von 3878m³. Bei der Zugrundelegung von 550,--DM/m³
ergibt sich ein Betrag von 2.132.900,--DM. Hinzu kommen 15% Honorar (319.935,--DM), womit sich die Baukosten
nach dieser Schätzung auf insgesamt DM 2.452.835,-- (ohne Ausstattung) belaufen. Der
Baukörper entspricht etwa dem einer Mehrzweckhalle mit Anbau. (Quelle: Baukosten – Datenbank:
Gebäudekosten 1994)
B) Bei einer Zugrundelegung von 2000,--DM/m² errechnet sich bei 1108m² eine Bausumme von 2.216.000,--DM.
Zuzüglich 15% Honorar (332.400,--DM) belaufen sich die Baukosten nach dieser Schätzung insgesamt auf DM
2.548.400,--(ohne Ausstattung).
Erster Stadtrat Keller führt ergänzend dazu aus, dass er Herrn Dr. Braam vom Stadtbauamt darum gebeten
hat, die Kosten von einem externen Controlling – Unternehmen berechnen zu lassen. Die Zahlen werden
voraussichtlich zur nächsten Sitzung vorliegen. Zu den Kosten und zur Finanzierung der „DLRG –
Halle" liegen noch keine neuen Informationen vor.
Auf die Anregung von Frau Nord, den Ausländerbeirat in die Planung des Jugend- und Vereinshauses mit
einzubeziehen, merkt Erster Stadtrat Keller an, dass die konzeptionellen Vorarbeiten erledigt sind. Wie alle
möglichen Nutzer/innen kann sich der Ausländerbeirat einbringen, wenn es um die Belegung und
Belebung des Hauses geht.
Sitzung vom 13.9.2001
1. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier:
Jugendarbeit in Friedberg
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur wurde das Bauamt
mit der Überprüfung einer Einbindung der gewünschten DLRG-Halle auf dem Grundstück der
Jugendfreizeiteinrichtung beauftragt. Bauamtsleiter Dr. Braam und Herr Brückner führten hierzu aus, dass
die DLRG-Halle mit einer Größe von ca. 250 qm incl. Nebenflächen auf dem Grundstück einzubinden sei.
Bauamtsleiter Dr. Braam erklärt, dass die Baukosten bei einer Nutzfläche von 700 qm jedoch einer
Bruttogrundfläche von rund 1.400 qm über 3 Millionen DM hinaus gehen, sie würden in etwa 4.025.000
DM betragen. Der Kalkulation liegt die Berechnung von Architekt Fritzel der Planung von 1995 zugrunde.
Zur genauen Ermittlung der Baukosten, die sich auf die tatsächlichen Begebenheiten im beschlossenen Raumplan
beziehne soll, wird vom Ausschuss zur nächsten Sitzung eine detailliertere Kostenberechnung durch das
Bauamt erbeten. Dazu sollen von Seiten des Bauamtes und des Jugendamtes die einzelnen Daten abgeglichen
werden.
Erster Stadtrat Keller stellt hierzu jedoch Zuschüsse des Landes in Aussicht.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dieruff erklärt, dass eine geringe Erhöhung über 3 Millionen DM hinaus hinnehmbar
wäre, die Eigenmittel 3 Millionen DM nicht überschreiten dürften, die Gesamtkosten jedoch dürften höher
sein.
Anschließend beraten die Mitglieder des Ausschusses den Punkt II.1 (Verwaltung) des gemeinsamen Antrags
der CDU – und FDP-Fraktion. Anhand des vorliegenden Szenarios für den Betrieb des Jugend- und
Vereinshauses „An den 24 Hallen" erläutert Erster Stadtrat Keller die Angebotsschwerpunkte der
Einrichtung und die Öffnungs- und Belegungszeiten mit dem damit einher gehenden notwendigen Personaleinsatz.
Auf Anfrage des Vorsitzenden Seuss erläutert er, dass die Hausaufgabenbetreuung als Hilfestellung für
Schüler/innen der weiterführenden Schulen, die mit den bestehenden Angeboten für die Primarstufe nicht
erreicht werden, gedacht ist und eine wichtige präventive Bedeutung besitzt.
Der vorgesehene Mittagstisch wird von den Mitgliedern als sinnvolle Einrichtung angesehen. Auf Anregung
von Dr. Osten sollte allerdings eine zeitgemäßere Bezeichnung für das Angebot gefunden werden. Erster
Stadtrat Keller teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die gesamte Gastronomie des Jugend- und Vereinshauses
in den Händen eines externen Dienstleisters liegen soll. Hierzu finden z.Z.Gespräche
mit der Behindertenhilfe des Wetteraukreises statt.
Nach weiterer Diskussion der dargestellten Angebotsstrukturen und dem damit verbundenen Personaleinsatz
erzielen die Mitglieder des Ausschusses dahingehend einen Konsens, dass der Betrieb des Jugend- und
Vereinshauses zunächst mit zwei hauptamtlichen pädagogischen Kräften, die ausschließlich
für diese Einrichtung zuständig sind, aufgenommen werden soll. Nach dem Sammeln von Erfahrungen
aus dem laufenden Betrieb soll dann über eine eventuell notwendige Aufstockung im Personalbereich beraten
werden.
Unter Zugrundelegung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes herrscht
unter den Mitgliedern Einigkeit, dass eine der beiden benötigten Stellen
zusätzlich in der Abteilung Jugendpflege zu schaffen ist. Durch die
Einstellung des Jugendbus-Angebots mit Eröffnung des Jugend- und Vereinshauses wird diese eine bereits
bestehende Planstelle dann in der zentralen Einrichtung angesiedelt.
2. 01-06/229 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Friedberg vom 22.08.2001; hier:
Geschlechtsspezifische Jugendarbeit in Friedberg
Vorsitzender Seuss erteilt der Vorsitzenden des Vereins Klara e.V., Frau Kehrbaum das Wort, die daraufhin
die aktuelle Situation des Vereins schildert.
Sie erläutert, dass der Verein in der Lage ist, bis zum Jahresende ein reduziertes Programm anzubieten,
das von der bisherigen ABM-Kraft auf Honorarbasis betreut wird. Sollte sich die
Stadt Friedberg zur Finanzierung der vorgesehenen Teilzeitstelle bereit
erklären, kann die nochmalige Verlängerung der ABM ab dem 01.01.2002
und die Schaffung einer festen Stelle ab dem 01.01.2003 erfolgen.
Die Mitglieder Frau Hain und Herr Dieruff befürworten eine weitere Unterstützung des Vereins in der
bisherigen Art und Höhe durch Gewährung eines Zuschusses und die Kooperation
im Jugendbus, sprechen sich jedoch gegen eine langfristige Festlegung und Finanzierungszusage seitens der
Stadt Friedberg aus.
Erster Stadtrat Keller führt in diesem Zusammenhang aus, dass es in Zukunft nur noch zeitlich befristete
Förderzusagen an Vereine gibt. Die von Vorsitzenden Seuss vorgeschlagene
personelle Einbindung des Vereins in das Jugend- und Vereinshaus lehnt er mit dem Hinweis ab, dass die Fach-
und Dienstaufsicht für die dort tätigen Mitarbeiter/innen allein bei
der Stadt Friedberg liegen kann.
Der Ausschuss fasst im Anschluss zu dem unter TOP 2 im Datum auf den 01.01.2003 geänderten Antrag von
Bündnis 90 / Die Grünen folgende
Beschlüsse:
1. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischenJugendarbeit
in Friedberg an.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
2. Die Stadt Friedberg unterstützt die Arbeit des Vereins „KLARa e.V." und beteiligt
sich an der Finanzierung einer Teilzeitstelle ab dem 2. Halbjahr 2002.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt
3. Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt mit dem Verein in Verhandlung darüber
einzutreten, inwieweit der Verein in die Jugendarbeit im zukünftigen „Jugend- und Vereinshaus"
eingebunden werden kann. Dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur ist über
eine entsprechende Vereinbarung zu informieren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Sitzung vom 28.8.2001
1. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier:
Jugendarbeit in Friedberg
Zunächst erläutert Herr Dieruff für die antragstellenden Parteien die Intention des Antrages.
Vorsitzender Seuss merkt an, dass der Antrag ausgesprochen umfangreich
ist und empfiehlt, diesen Punkt für Punkt zu erörtern, was die
Zustimmung der Anwesenden findet. Nach eingehender Diskussion besteht Einvernehmen
unter den anwesenden Mitgliedern, den Antrag wie folgt abzuändern bzw. einzelne Punkte
auf die nächste Sitzung zu vertagen:
In Abänderung bzw. Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum „Jugendhaus an den 24 Hallen", „Dezentrale
Jugendarbeit" bzw. „Umsetzung der Jugendexploration" fasst die Stadtverordnetenversammlung
folgende Beschlüsse:
I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrum an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein
Jugend- und Vereinszentrum errichtet.
2. Gestrichen; entfällt, da bereits Teil des Stadtverordnetenbeschlusses zum Jugend- und Vereinshaus.
3. Vertagt
Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG errichtet. Darin wird
der Fuhrpark (Wasserrettungszug Wetterau) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon
abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z. B. Kanus) untergebracht.
Das Bauamt wird gebeten zu prüfen, ob der Bau einer separaten Halle für die DLRG auf dem Gelände
möglich ist. Des Weiteren ist durch die DLRG zu prüfen, inwieweit eine Mitfinanzierung durch
Dritte (Wetteraukreis und Kommunen) möglich ist.
4. Geändert:
Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob zusätzliche
Kapazitäten für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen sind.
5. Geändert:
Der Magistrat wird beauftragt bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2002 die Planungen für
den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen. Dazu muss eine nachvollziehbare und
klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist aufzuführen, welche Folgekosten durch
Unterhaltung des Baus, sowie Personal- und Betriebskosten jährlich entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planungen einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung notwendige
Bebauungsplanverfahren entsprechend zügig abgewickelt werden kann.
II. Verwaltung
1. Vertagt; der Magistrat wird gebeten, zur nächsten Sitzung Szenarien vorzulegen, inwieweit der Betrieb
des Hauses mit der derzeitigen Kapazität von 5,5 Stunden im Bereich der Jugendpflege möglich ist,
beziehungsweise wie viele Stellen für den Betrieb der Einrichtung notwendig erscheinen.
2. Das Jugend- und Vereinszentrum steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine Selbstverwaltung statt.
Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung, Konzeption und Abläufe
des Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem Stadtjugendring.
3. Geändert
In dem Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Außengelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit zu
gewährleisten, darüber hinaus ist für die langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.
III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass maximal Investitionskosten von 3 Mio. DM entstehen.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen (derzeit stehen
aus in früheren Jahren eingestellten Mitteln rund 700.000 DM zur Verfügung, so
dass für die beiden HH-Jahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).
IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Gestrichen
2. Gestrichen
3. Gestrichen
4. Gestrichen
5. Gestrichen
6. Der Jugendbus stellt seinen Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums ein.
Das Personal für den Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.
7. Der Bus ist – sofern möglich – zu verkaufen.
2. 01-06/161 Raumkonzept zur Erstellung eines Planungsauftrages für die Jugendeinrichtung
"An den 24 Hallen"
Herr Erste Stadtrat Michael Keller erläutert zunächst kurz die Raumplanung. Von Seiten der Mitglieder
des Ausschusses wird angeregt, die Werkstätten so anzuordnen, dass diese über
einen ebenerdigen Ausgang ins Freigelände verfügen. Zudem wurde eingehend darüber diskutiert, inwieweit
das Anbringen von mobilen Wänden im Bereich der Gruppenräume sinnvoll ist. Die im Raumkonzept enthaltenen
Verwaltungsräume werden von den Mitgliedern des Ausschusses als etwas großdimensioniert betrachtet und
Herr Weitzel schlägt vor 10 qm aus dem Bereich der Verwaltung auf die beiden Proberäume auszuteilen, d.h.
eine Vergrößerung der Proberäume um jeweils 5 qm. Vorsitzender Seuss stellt den Antrag über das
Raumkonzept entsprechend der Vorlage mit der Änderung: Die im Bereich 5 aufgeführten Büros, Verwaltung 1
und 2 um jeweils 5 qm zu verkleinern und die im Bereich 1 aufgeführten Proberäume 1 und 2 von 15 auf 20
bzw. von 20 auf 25 qm zu vergrößern.
Beschluss:
Auf der Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Juni 2001, ist das Raumkonzept,
in Abänderung - Verwaltungsfläche um 10 qm verkleinern; Proberäume um 10 qm vergrößern
- als Grundlage eines Planungsauftrages zum Bau der Jugendeinrichtung „An den 24 Hallen" vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
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