Das Orginal Friedberger Burgfestmännchen

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   Jugend und Kultur
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"Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur"


Das sich das Friedberger Burgfest im Rahmen des damaligen JUZ konzipierte, ist von den veranstaltungsbezogenen Themen abgesehen grundsätzlich auch das geplante Jugend- und Vereinshaus.  Zwischenzeitlich ist des auch von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt.
Im Folgenden nun Auszüge aus den Sitzungsniederschriften.

Sitzung vom 20.4.2004 Zuschuss Stadtjugendring und Ausfallbürgschaft Soundgarden, Zuschauerräume im Burggarten
Sitzung vom 27.1.2004 Information über die DS 01-06/1561 Fällung von 46 Bäumen im Burggarten Friedberg
Sitzung vom 11.11.2003
Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 1.7.2003
Verschiedenes
Sitzung vom 3.12.2002
Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; hier: Bewertung der Architektenentwürfe
Sitzung vom 10.9.2002
kulturelle Veranstaltungen in den Sommermonaten / Sitzung der Arbeitsgruppe Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 5.7.2002
Jugend- und Freizeiteinrichtung (Raumprogramm)
Sitzung vom 4.6.2002
Berichte und Mitteilungen / Jugend- und Vereinshaus
Sitzung vom 30.4.2002
Jugend- und Vereineshaus, Usavorstadt; hier: Stellungnahme des Architekten
Sitzung vom 9.4.2002
Berichte und Mitteilungen
Sitzung vom 20.11.2001
Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 23.10.2001
Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 13.9.2001
Jugendarbeit in Friedberg
Sitzung vom 28.8.2001
...Es findet keine Selbstverwaltung statt.

 

 

Mitglieder dort sind zur Zeit:

Herr Dirk Antkowiak (CDU)
Frau Claudia Eisenhardt
Frau Katharina Heß (CDU)
Frau Maria Hinz (SPD)
Herr Bernd Messerschmidt (UWG)
Herr Ortwin Musch (SPD)
Herr Dr. Olaf Osten (CDU)
Frau Andrea Wagner (SPD)

 

Sitzung vom 20.4.2004
6. 01-06/1678 Zuschuss Stadtjugendring und Ausfallbürgschaft Soundgarden - Festival
Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

7. 01-06/1681 Zuschauerräume im Burggarten - außerplanmäßige Mittel
1. Bezüglich der Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.02.2004 nimmt der Magistrat zur Kenntnis, dass nach Prüfung auf der Grundlage der Versammlungsstättenrichtlinien in der neuesten Fassung der Burggarten im Bereich der Wiese am Adolfsturm eine Kapazität von 1500 Personen und im Bereich der Naturbühne eine Kapazität von 900 Personen besitzt.
2. Der Magistrat stimmt der Aufnahme von außerplanmäßigen Ausgaben unter Haushaltsstelle 2.5820940100.8 (Park- und Gartenanlagen, Baukosten Burg) in Höhe von 3.500,-- € für die Installierung eines Zaunes zur Absicherung des Zuschauerraumes im Bereich der Naturbühne im Burggarten zu.
Dieser Tagesordnungspunkt wird ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.

 

 

Sitzung vom 27.1.2004
5.Information über die DS 01-06/1561 Fällung von 46 Bäumen im Burggarten Friedberg
Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur nimmt den Magistratsbeschluss vom 12.Januar 2004 zur Kenntnis.

 

Sitzung vom 11.11.2003
top 5a. Jugend- und Vereinshaus
Vorsitzender Seuss führt an, dass die Arbeiten ruhen, bis die Folgekosten geklärt sind. Er findet, dass
keine Veranlassung dazu vorhanden ist, da ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Herr Bender erklärt, dass der Baustopp nicht vom Sozialdezernenten kommt, sondern die Ausschreibung gestoppt wurde.
Mitglied Dieruff bittet darum, dass die Folgekosten berechnet werden. Vorsitzender Seuss verweist dieses Thema an die einzelnen Fraktionen zur Beratung. Notfalls will er persönlich einen Brief an Herrn Bürgermeister Bayer schreiben und evtl. an die Presse gehen.

 

Sitzung vom 1.7.2003
top 2. Verschiedenes
Erster Stadtrat Keller informiert die Anwesenden über den Start der Sommersprossen, eine Ausstellung im Wetteraumuseum, dem Mittelaltermarkt in der Burg sowie die Iron-Man-Veranstaltung am 13.07.2003.

 

Sitzung vom 3.12.2002 (gemeinsam mit HuF)
top 1. 01-06/1041 Jugend- und Vereinshaus, Usavorstadt 7-9; hier: Bewertung der Architektenentwürfe
Beschluss:

Unter Berücksichtigung der von der Stadtverordnetenversammlung vorgegebenen Rahmenbedingungen, der grundstücksbezogenen Bedingungen und der städtebaulichen Situation soll der Bau des Jugend- und Vereinshauses auf der Grundlage des Entwurfs mit der Nummer 453629 erfolgen, wobei die Kostengrenze in Höhe von 1.534 Mill. € incl. begehbarem Außengelände einzuhalten ist. Im Zuge der weiteren Planung soll der Entwurf einer Kostennutzenoptimierung unter besonderer Rücksicht der Folgekosten unterzogen werden. Darüber hinaus ist in der Halle eine Schiebetür zum Freigelände und im Bereich der Gruppenräume 1. Obergeschoss eine WC-Anlage zu integrieren.

 

Sitzung vom 10.9.2002
top2. Berichte und Mitteilungen
a) kulturelle Veranstaltungen in den Sommermonaten
Erster Stadtrat Keller berichtet von der guten Resonanz auf die zahlreichen während der Sommermonate stattgefundenen kulturellen Veranstaltungen. Neben den "Sommersprossen" erwähnt er die Keltenausstellung, die Elvis-Presley-Ausstellung, den Tag des Offenen Denkmals und hebt besonders das von der Stadt stark unterstütze Konzert mit Helmut Lotti hervor, das für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt hat. Er führt aus, dass der Veranstalter nach den guten Erfahrungen an einer weiteren Zusammenarbeit im kommenden Jahr interessiert ist. Erster Stadtrat Keller lobt die vorhandene Infrastruktur auf der Seewiese, lediglich das Verkehrsleitsystem sei verbesserungswürdig.
b) Sitzung der Arbeitsgruppe Jugend- und Vereinshaus
Vorsitzender Seuss unterrichtet die Anwesenden, dass am Mittwoch, dem 11.September 2002 de Sitzung der Arbeitsgruppe Jungend- und Vereinshaus stattfindet, bei der die Pläne der vier beauftragten Friedberger Architekturbüros vorgestellt werden.

 

Sitzung vom 5.7.2002
Top1. Jugend- und Freizeiteinrichtung
Als Diskussionsgrundlage für Einsparungsmaßnahmen dient ein gemeinsamer Vorschlag der CDU und der Grünen, der an einer Arbeitskreissitzung am 02. Mai 2002 erarbeitet wurde. Dei Mitglieder des Ausschusses diskutieren über die einzelnen Bereiche und Fassen anschließend folgenden Beschluss.

Beschluss: Raumprogramm

1.1 Raumprogramm

NR. Beschreibung Nutzfläche
alt
Lagerfläche
alt
Nutzfläche
neu
Lagerfläche
neu
Einsparung
Bereich I
1 Proberaum 1 20 m² 20 m²  
2 Proberaum 2 25 m² 25 m²  
3 Werkstatt Hausmeister 15 m² 0 m²   -15 m²
4 Abstell- Lagerraum + Putzmittel 15 m²   10 m² -5 m²
5 Putzmittelraum   0 m²
Bereich II
6 Werkstatt Holz / Montage + Hausmeister 30 m² 30 m²  
7 Werkstatt Kreativ / Atelier 30 m² 30 m²  
WC    
Bereich III, Café
8 Café 60 m² 60 m²  
9 Küche 20 m² 20 m²   -8 m²
10 Lagerraum 15 m² -11 m²
10a Kühllager Getränke + Lebensmittel 4 m²
10b Kühllager Lebensmittel 4 m²   0 m² -4 m²
11 Kicker (-> Flur) 10 m² 0 m²   -10 m²
12 Billiard 20 m² 20 m²  
WC    
Bereich IV
13 Büro SJR 20 m² 12 m²   -8 m²
14 Gruppenraum 1 SLR und Vereine 35 m² 0 m²   -35 m²
15 Gruppenraum 2 SJR und Vereine 35 m² 35 m²  
16 Gruppenraum 3 mit Lagerschränken 45 m² 45 m²  
17 Gruppenraum 4 Mädchenraum 30 m² 30 m²  
18 Büro AG-Jugendhaus 20 m² 12 m²   -8 m²
19 Medienraum 35 m² 30 m²   -5 m²
WC    
20 Teeküche 5 m² 0 m²   -5 m²
Bereich IV
21 Büro Verwaltung 1 + 3 15 m² 18 m²   +3 m²
22 Büro Verwaltung 2 15 m² 12 m²   -3 m²
23 Büro Verwaltung 3 15 m² 0 m²   -15 m²
WC    
24 Archiv 10 m²   0 m² -10 m²
25 Teeküche 5 m² 0 m²   -5 m²
Bereich VI, Lagerräume Jugendpflege
26 JFE 24 Hallen 20 m²   50 m² -15 m²
27 Dezentrale Jugendarbeit 20 m²  
28 Freizeiten 25 m²  
29 Garage Kanutrailer 60 m²   60 m²
30 Garage 9-Sitzer Bus 25 m²   20 m² -5 m²
   
Summe 505 m² 198 m² 539 m² -164 m²

1.2 Im Raumbuch werden folgende Vorschläge nicht verwirklicht
1. Es wird auf das vorgesehene PC-Systemschlosssystem verzichtet. Stattdessen ist eine herkömmliche Schließanlage vorzusehen. (Um Kosten bei Verlust zu verhindern, sollte eine Versicherung abgeschlossen werden). Eine eventuelle Nachrüstung ist mit entsprechenden Leerohren sicherzustellen.
2. Kein Kletterturm (Klettermöglichkeiten sind mit in die Überlegungen zum Außenbereich einzubeziehen; siehe 1.4.).
3. Keine vollständige Kücheneinrichtung für die Gastronomie
4. Bezüglich der Halle wird von den Architekten ebenfalls eine Alternativplanung erwartet. Alternative 1 soll eine 200 m² gro0e Halle mit verschiebbarer Bühne in der Größe von 40 m² seine. Alternative 2 stellt eine 160 m² große Halle + 40 m² Bühnenanbau dar. Dabei ist der Backstagebereich mit einzubeziehen.
5. Für eine spätere Verkabelung sind ausreichend Leerrohre mit großem Durchmesser vorzusehen.

1.3 Dienstleisterküche
Die Stadtverordneten wünschen weiterhin das Angebot einer Mittagsversorgung. Diese wird durch MitarbeiterInnen einer Beschäftigungsgesellschaft (z.B. WAUS oder FAB) gewährleistet. Das Beinhaltet, dass lediglich Aufwärmanlagen (Andientheke, Mikrowelle, Herd, Backofen, Spüle u.ä.) vorhanden sein müssen. Ziel ist es ferner, Vereinen/Gruppen die Möglichkeit anzubieten bei Veranstaltungen selbst den Getränkeverkauf zu übernehmen, um Einnahmen zu erzielen.

1.4 Außengelände
1. Die Ausstattung des Außengeländes (Sport und Fun) ist nicht Bestandteil des Wettbewerbs!
2. Die Ausstattung des Außengeländes wird auf die nächsten Jahre verschoben.
3. a) Nach Bauende und Eröffnung der Einrichtung werden mit den Jugendlichen (Partizipation) Vorschläge zur Außengestaltung entwickelt.
    b) Die Stadtverordnetenversammlung verpflichtet sich die Gestaltung des Außengeländes nach Beratung und Beschlussfassung der Konzeption umgehend vorzunehmen und entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushalt einzustellen.

2. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Architekten auf Grundlage dieses Beschlusses unverzüglich mit der Planung zu beauftragen.

3. Zur nächsten Ausschusssitzung geben der Magistrat gemeinsam mit den Architekten einen Zwischensachstandsbericht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

Sitzung vom 4.6.2002
top2. Berichte und Mitteilungen
Erster Stadtrat Keller berichtet von den vielfältigen kulturellen Aktivitäten, die in den nächsten Wochen in Friedberg stattfinden werden.

top5. 01-06/787 Jugend- und Vereinshaus
Erster Stadtrat Keller erläutert den Stand der Planung, er weißt darauf hin, dass den Architekturbüros ein Abgabetermin von Seiten der Stadtbauamtes genannt worden ist: dies ist der 09. August 2002 um 12.00 Uhr.
Nach eingehender Diskussion fordern die Ausschussmitglieder den Magistrat einstimmig auf, Rücksprache mit den beauftragten Architekturbüros zu halten, ob der festgelegte Kostenrahmen jetzt; nach der Reduzierung des Raumprogramms einzuhalten sei. Das Ergebnis dieser Rücksprache ist dem Ausschuss noch vor den Sommerferien mitzuteilen.

 

 

Sitzung vom 30.4.2002
1. Jugend- und Vereineshaus, Usavorstadt; hier: Stellungnahme des Architekten
In der heutigen Sitzung ist jeweils ein Vertreter der vier Architekturbüros Bremmer-Lorenz, Frielinghaus, Fritzel und Wagner und Claudia & Peter Müller zu Gast. Nach Einschätzung aller vier Architekten wird der Kostenrahmen der laut Stadtverordnetenbeschluss auf 3 Mio. DM zu begrenzen ist, um ca. 30 - 35 % überschritten. Die Ausschussmitglieder treten daher mit der Bitte an die Architekten heran, Vorschläge zu Einsparungsmöglichkeiten in der erforderlichen Höhe (ca. 1 Moi. DM) zu unterbreiten. Seitens der Architekten wird jedoch einstimmig die Auffassung vertreten, dass dies aus folgenden Gründen nicht möglich sei.
Als Arbeitsunterlagen sind Ihnen u.a. ein detailliertes Raumprogramm, eine Funktionsbeschreiung der Räume und die pädagogische Zielbeschreibung der Einrichtung zugegangen. Nun liegt es nicht in Ihrem Ermessen, Prioritäten bezgl. des Raumprogrammes und der Funktionalität zu setzen und somit Entscheidungen über Notwendigkeiten von Räumen zu treffen.
Da sich die einzelnen Architekten untereinander in einem Konkurrenzverhältnis befinden, können auch keine Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit bei den einzelnen Positionen, wie z.B. Außenanlage, Raumprogramm oder Baukosteneinsparung unter Einschätzung einer prozentualen Angabe vorgenommen werden könne.
Seitens der Architekten werden trotz Einbeziehung der Vorgaben unterschiedliche Vorschläge unterbreitet. Kosteneinsparungen in einem solchen Rahmen sind laut Meinung der Architekten nur über eine Reduzierung des Raumprogrammes möglich.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder dahingehend. dass den Architekten als Vorgabe ein detailiertes Raumprogramm dienen muss, bei dem die Nutzfläche bereits um 30 % reduziert ist. Weitergehende Beratungen werden zur nächsten Ausschusssitzung vertagt.

 

Sitzung vom 9.4.2002
1. Berichte und Mitteilungen
Erster Stadtrat Keller teilt den Anwesenden den Stand des Architekturwettbewerbes für das Jugend- und Vereinshaus mit.
4 Friedberger Architekturbüros wurden beauftragt eine Planung auf der Basis der Stadtverordnetenbeschlüsse einzureichen.

 

Sitzung vom 20.11.2001
4. 92/2001
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dem Beratungsstand des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur an.

Beschluss:
I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrums an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein Jugend- und
Vereinszentrum errichtet.
2. Die Nutzfläche für die Jugendeinrichtung (ohne Toiletten, Lager usw.) darf 700 m² nicht
übersteigen:
Folgende Räumlichkeiten sind einzuplanen:
- schallisolierter Proberaum
- Seminarraum mit entsprechender technischer Ausstattung
- Halle für Veranstaltungen
- Räume für Verwaltung (Büro für Stadtjugendpfleger)
- Büroraum für Stadtjugendring und dessen Mitgliedsvereine
- Anlagen für Sport und Fun im Außenbereich
Die Planung ist so vorzunehmen, dass die Räumlichkeiten möglichst flexibel genutzt
werden können, beispielsweise durch Trennwände auch kleinere Räume abgetrennt werden.
3. Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG
errichtet.. Darin wird der Fuhrpark (Wasserrettungszug) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z.B. Kanus) untergebracht. Des Weiteren wird die DLRG aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Magistrat um eine Mitfinanzierung der Halle durch Dritte (Wetteraukreis und andere Kommunen) zu bemühen.
4. Der Magistrat wird gebeten Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob
zusätzliche Lagerräume für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen sind. Über das Ergebnis dieser Kontaktaufnahme ist im Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Senioren und Kultur zu berichten.
5. Der Magistrat wird beauftragt unmittelbar im Anschluss an die Ergebnisse des
Wettbewerbes die Planung für den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen.
Dazu muss eine nachvollziehbare klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist aufzuführen, welche Folgekosten durch Unterhaltung des Baus, Personal, und Betriebskosten usw. jährlich entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planung einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung
notwendige Bebauungsplanverfahren entsprechend zeitgleich abgewickelt werden kann.

II. Verwaltung
1. Die Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes bleibt in den derzeitigen Räumen im
Rathaus. Es wird ein Büro für die Vorort tätigen Pfleger eingerichtet. Abläufe, Aktivitäten und Tätigkeiten im Haus sowie in den dezentralen Einrichtungen sind so zu gestalten, dass die derzeitigen 5,5 Stellen sowie eine weitere Stelle im Bereich der Jugendpflege ausreichen.
2. Das Jugend- und Vereinshaus steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine
Selbstverwaltung statt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung, Konzeption und Abläufe des Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem Stadtjugendring.
3. Im Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Gelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit
zu gewährleisten, darüber hinaus ist für ein langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.

III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass Investitionskosten von 3 Mio. DM nicht überschritten
werden.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen
(derzeit stehen aus in früheren Jahren eingestellten Mittel rund 700.000 DM zur Verfügung, so dass für die beiden Haushaltsjahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).

IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Die Dezentrale Jugendarbeit wird fortgesetzt. Dazu sollen die bestehenden Jugendräume
in den Ortsteilen erhalten bleiben und soweit notwendig (insbesondere in Ossenheim) neue geschaffen werden.
2. Der Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur prüft, ob der Jugendbus
einen Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums einstellt. Das Personal für den Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

Im Anschluss verteilt Ausschussvorsitzender Seuss eine vorbereitete Empfehlung zur Durchführung der Planung des Jugend- und Vereinshauses.
Die Empfehlung hat folgenden Wortlaut:

Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur

Empfehlungen zur Durchführung der Detailplanung für ein Jugend- und Vereinshaus an den 24 Hallen:
Das Gebäude soll folgende Aspekte planerisch berücksichtigen:
- behindertengerecht
- Verkehrsflächen möglichst als Aufenthaltsplätze (Doppelnutzung)
- Einbruchsicherungen
- Energiekonzept im Rahmen der Nachhaltigkeit unter Einbeziehung regenerativer Energieformen
- abtrenn- und abschließbare Gebäudeeinheiten
- Multifunktionalität
- offene, helle Gestaltung
- robuste Bauweise
- Model 1:500
- Bauabschnitte
Zur Beurteilung der eingereichten Vorschläge soll ein Ausschuss gebildet werden, dem der Dezernent,
der Leiter des städtischen Bauamtes, der Vorsitzende des Fachausschusses, der Bürgermeister und ein Architekt angehören soll.

Vorsitzender Seuss lässt über die Empfehlung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

2. Haushaltsplan 2002
Frau Heß merkt an, dass der Haushalt in ihrer Fraktion noch nicht ausreichend diskutiert worden ist und regt an, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, da darüber hinaus Erster Stadtrat Keller als Kämmerer nicht mehr anwesend ist.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Mitglieder des Ausschusses auf folgende Empfehlung:
1. Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung zum Bau des Jugendhauses für den Haushalt 2003
2. Der Ausschuss wünscht, dass Jahrmärkte zukünftig im Einzelplan 3 aufgeführt werden.

Vorsitzender Seuss lässt über die Empfehlung abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

Sitzung vom 23.10.2001
1. 92/2001
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
Vorsitzender Herr Seuss fasst zunächst den Diskussionsstand bzgl. der voraussichtlichen
Investitionskosten für das Jugend- und Vereinshaus zusammen. Herr Seuss ist zwischenzeitlich mit Architekten in Kontakt getreten, die ihm folgende Baukostenschätzungen für das Projekt vorgelegt haben:
A) 700 m² Nutzfläche + 10% Nebennutzfläche (70 m²) = 770 m² Nutzfläche
    770 m² Nutzfläche + 20% Verkehrsfläche (154 m²) = 924 m²
    924 m² + 20% Konstruktionsfläche (184 m²) = 1108 m² Bruttonutzfläche
Daraus ergibt sich eine Gebäudekubatur von 3878m³. Bei der Zugrundelegung von
550,--DM/m³ ergibt sich ein Betrag von 2.132.900,--DM. Hinzu kommen 15% Honorar (319.935,--DM), womit sich die Baukosten nach dieser Schätzung auf insgesamt DM 2.452.835,-- (ohne Ausstattung) belaufen. Der Baukörper entspricht etwa dem einer Mehrzweckhalle mit Anbau. (Quelle: Baukosten – Datenbank: Gebäudekosten 1994)
B) Bei einer Zugrundelegung von 2000,--DM/m² errechnet sich bei 1108m² eine Bausumme von
2.216.000,--DM. Zuzüglich 15% Honorar (332.400,--DM) belaufen sich die Baukosten nach dieser Schätzung insgesamt auf DM 2.548.400,--(ohne Ausstattung).
Erster Stadtrat Keller führt ergänzend dazu aus, dass er Herrn Dr. Braam vom Stadtbauamt darum gebeten hat, die Kosten von einem externen Controlling – Unternehmen berechnen zu lassen. Die Zahlen werden voraussichtlich zur nächsten Sitzung vorliegen. Zu den Kosten und zur Finanzierung der „DLRG – Halle" liegen noch keine neuen Informationen vor.
Auf die Anregung von Frau Nord, den Ausländerbeirat in die Planung des Jugend- und Vereinshauses mit einzubeziehen, merkt Erster Stadtrat Keller an, dass die konzeptionellen Vorarbeiten erledigt sind. Wie alle möglichen Nutzer/innen kann sich der Ausländerbeirat einbringen, wenn es um die Belegung
und Belebung des Hauses geht.

 

Sitzung vom 13.9.2001
1. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur wurde das
Bauamt mit der Überprüfung einer Einbindung der gewünschten DLRG-Halle auf dem Grundstück der Jugendfreizeiteinrichtung beauftragt. Bauamtsleiter Dr. Braam und Herr Brückner führten hierzu aus, dass die DLRG-Halle mit einer Größe von ca. 250 qm incl. Nebenflächen auf dem Grundstück einzubinden sei.
Bauamtsleiter Dr. Braam erklärt, dass die Baukosten bei einer Nutzfläche von 700 qm jedoch einer Bruttogrundfläche von rund 1.400 qm über 3 Millionen DM hinaus gehen, sie würden in etwa
4.025.000 DM betragen. Der Kalkulation liegt die Berechnung von Architekt Fritzel der Planung von 1995 zugrunde.
Zur genauen Ermittlung der Baukosten, die sich auf die tatsächlichen Begebenheiten im beschlossenen
Raumplan beziehne soll, wird vom Ausschuss zur nächsten Sitzung eine detailliertere Kostenberechnung durch das Bauamt erbeten. Dazu sollen von Seiten des Bauamtes und des Jugendamtes die einzelnen Daten abgeglichen werden.
Erster Stadtrat Keller stellt hierzu jedoch Zuschüsse des Landes in Aussicht.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dieruff erklärt, dass eine geringe Erhöhung über 3 Millionen DM hinaus
hinnehmbar wäre, die Eigenmittel 3 Millionen DM nicht überschreiten dürften, die Gesamtkosten jedoch dürften höher sein.
Anschließend beraten die Mitglieder des Ausschusses den Punkt II.1 (Verwaltung) des gemeinsamen
Antrags der CDU – und FDP-Fraktion. Anhand des vorliegenden Szenarios für den Betrieb des Jugend- und Vereinshauses „An den 24 Hallen" erläutert Erster Stadtrat Keller die Angebotsschwerpunkte der Einrichtung und die Öffnungs- und Belegungszeiten mit dem damit einher gehenden notwendigen Personaleinsatz. Auf Anfrage des Vorsitzenden Seuss erläutert er, dass die Hausaufgabenbetreuung als Hilfestellung für Schüler/innen der weiterführenden Schulen, die mit den bestehenden Angeboten für die Primarstufe nicht erreicht werden, gedacht ist und eine wichtige präventive Bedeutung besitzt.
Der vorgesehene Mittagstisch wird von den Mitgliedern als sinnvolle Einrichtung angesehen. Auf
Anregung von Dr. Osten sollte allerdings eine zeitgemäßere Bezeichnung für das Angebot gefunden werden. Erster Stadtrat Keller teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die gesamte Gastronomie des Jugend- und Vereinshauses in den Händen eines externen Dienstleisters liegen soll. Hierzu finden z.Z.Gespräche mit der Behindertenhilfe des Wetteraukreises statt.
Nach weiterer Diskussion der dargestellten Angebotsstrukturen und dem damit verbundenen
Personaleinsatz erzielen die Mitglieder des Ausschusses dahingehend einen Konsens, dass der Betrieb des Jugend- und Vereinshauses zunächst mit zwei hauptamtlichen pädagogischen Kräften, die ausschließlich für diese Einrichtung zuständig sind, aufgenommen werden soll. Nach dem Sammeln von Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb soll dann über eine eventuell notwendige Aufstockung im Personalbereich beraten werden.
Unter Zugrundelegung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes herrscht unter den Mitgliedern Einigkeit, dass eine der beiden benötigten Stellen zusätzlich in der Abteilung Jugendpflege zu schaffen ist. Durch die Einstellung des Jugendbus-Angebots mit Eröffnung des Jugend- und Vereinshauses wird diese eine bereits bestehende Planstelle dann in der zentralen Einrichtung angesiedelt.

2. 01-06/229 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Friedberg vom 22.08.2001; hier: Geschlechtsspezifische Jugendarbeit in Friedberg
Vorsitzender Seuss erteilt der Vorsitzenden des Vereins Klara e.V., Frau Kehrbaum das Wort, die
daraufhin die aktuelle Situation des Vereins schildert.
Sie erläutert, dass der Verein in der Lage ist, bis zum Jahresende ein reduziertes Programm anzubieten,
das von der bisherigen ABM-Kraft auf Honorarbasis betreut wird. Sollte sich die Stadt Friedberg zur Finanzierung der vorgesehenen Teilzeitstelle bereit erklären, kann die nochmalige Verlängerung der ABM ab dem 01.01.2002 und die Schaffung einer festen Stelle ab dem 01.01.2003 erfolgen.
Die Mitglieder Frau Hain und Herr Dieruff befürworten eine weitere Unterstützung des Vereins in der
bisherigen Art und Höhe durch Gewährung eines Zuschusses und die Kooperation im Jugendbus, sprechen sich jedoch gegen eine langfristige Festlegung und Finanzierungszusage seitens der Stadt Friedberg aus.
Erster Stadtrat Keller führt in diesem Zusammenhang aus, dass es in Zukunft nur noch zeitlich befristete
Förderzusagen an Vereine gibt. Die von Vorsitzenden Seuss vorgeschlagene personelle Einbindung des Vereins in das Jugend- und Vereinshaus lehnt er mit dem Hinweis ab, dass die Fach- und Dienstaufsicht für die dort tätigen Mitarbeiter/innen allein bei der Stadt Friedberg liegen kann.
Der Ausschuss fasst im Anschluss zu dem unter TOP 2 im Datum auf den 01.01.2003 geänderten Antrag
von Bündnis 90 / Die Grünen folgende

Beschlüsse:
1. Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Notwendigkeit einer geschlechtsspezifischenJugendarbeit in Friedberg an.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

2. Die Stadt Friedberg unterstützt die Arbeit des Vereins „KLARa e.V." und beteiligt sich an der Finanzierung einer Teilzeitstelle ab dem 2. Halbjahr 2002.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt

3. Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt mit dem Verein in Verhandlung darüber einzutreten, inwieweit der Verein in die Jugendarbeit im zukünftigen „Jugend- und Vereinshaus" eingebunden werden kann. Dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur ist über eine entsprechende Vereinbarung zu informieren.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

Sitzung vom 28.8.2001
1. 92/2001 Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 12.06.2001; hier: Jugendarbeit in Friedberg
Zunächst erläutert Herr Dieruff für die antragstellenden Parteien die Intention des Antrages. Vorsitzender
Seuss merkt an, dass der Antrag ausgesprochen umfangreich ist und empfiehlt, diesen Punkt für Punkt zu erörtern, was die Zustimmung der Anwesenden findet. Nach eingehender Diskussion besteht Einvernehmen unter den anwesenden Mitgliedern, den Antrag wie folgt abzuändern bzw. einzelne Punkte auf die nächste Sitzung zu vertagen:
In Abänderung bzw. Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum „Jugendhaus an den 24 Hallen",
„Dezentrale Jugendarbeit" bzw. „Umsetzung der Jugendexploration" fasst die Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlüsse:

I. Bau eines Jugend- und Vereinszentrum an den 24 Hallen
1. Auf dem Gelände des ehemaligen Usa-Baus an den 24 Hallen wird ein Jugend- und Vereinszentrum errichtet.
2. Gestrichen; entfällt, da bereits Teil des Stadtverordnetenbeschlusses zum Jugend- und Vereinshaus.
3. Vertagt
Neben der Jugendfreizeiteinrichtung wird auf dem Gelände eine Halle für die DLRG errichtet. Darin
wird der Fuhrpark (Wasserrettungszug Wetterau) sowie die Gerätschaften der DLRG untergebracht. In einem davon abgetrennten Teil werden die sperrigen Geräte der Stadtjugendpflege (z. B. Kanus) untergebracht.
Das Bauamt wird gebeten zu prüfen, ob der Bau einer separaten Halle für die DLRG auf dem
Gelände möglich ist. Des Weiteren ist durch die DLRG zu prüfen, inwieweit eine Mitfinanzierung durch Dritte (Wetteraukreis und Kommunen) möglich ist.
4. Geändert:
Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zum Stadtjugendring aufzunehmen und abzuklären, ob
zusätzliche Kapazitäten für den Stadtjugendring in die Raumplanung der Einrichtung mit aufzunehmen sind.
5. Geändert:
Der Magistrat wird beauftragt bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2002 die Planungen
für den Bau des Jugend- und Vereinszentrums fertig zu stellen. Dazu muss eine nachvollziehbare und klare Kostenrechnung für das Projekt vorgelegt werden. Außerdem ist aufzuführen, welche Folgekosten durch Unterhaltung des Baus, sowie Personal- und Betriebskosten jährlich entstehen.
6. Das Bauamt ist in diese Planungen einzubeziehen, damit das für den Bau der Einrichtung
notwendige Bebauungsplanverfahren entsprechend zügig abgewickelt werden kann.

II. Verwaltung
1. Vertagt; der Magistrat wird gebeten, zur nächsten Sitzung Szenarien vorzulegen, inwieweit der
Betrieb des Hauses mit der derzeitigen Kapazität von 5,5 Stunden im Bereich der Jugendpflege möglich ist, beziehungsweise wie viele Stellen für den Betrieb der Einrichtung notwendig erscheinen.
2. Das Jugend- und Vereinszentrum steht unter Verwaltung der Stadt. Es findet keine Selbstverwaltung
statt. Soweit wie möglich sollen Jugendliche und Vereine jedoch in die Nutzung, Konzeption und Abläufe des Hauses eingebunden werden, auch in Verbindung mit dem Stadtjugendring.
3. Geändert
In dem Jugend- und Vereinshaus sowie auf dem Außengelände ist Sicherheit und Kontrolle jederzeit
zu gewährleisten, darüber hinaus ist für die langfristige Instandhaltung Sorge zu tragen.

III. Kosten
1. Die Planung ist so zu gestalten, dass maximal Investitionskosten von 3 Mio. DM entstehen.
2. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt für die Jahre 2002 und 2003 einzusetzen (derzeit stehen
aus in früheren Jahren eingestellten Mitteln rund 700.000 DM zur Verfügung, so dass für die beiden HH-Jahre je 1,15 Mio. DM einzusetzen sind).

IV. Dezentrale Jugendarbeit
1. Gestrichen
2. Gestrichen
3. Gestrichen
4. Gestrichen
5. Gestrichen
6. Der Jugendbus stellt seinen Betrieb zum Zeitpunkt der Eröffnung des Jugend- und Vereinszentrums
ein. Das Personal für den Bus wird für die Arbeit in dezentralen und zentralen Einrichtungen eingesetzt.
7. Der Bus ist – sofern möglich – zu verkaufen.

2. 01-06/161 Raumkonzept zur Erstellung eines Planungsauftrages für die Jugendeinrichtung "An den 24 Hallen"
Herr Erste Stadtrat Michael Keller erläutert zunächst kurz die Raumplanung. Von Seiten der Mitglieder
des Ausschusses wird angeregt, die Werkstätten so anzuordnen, dass diese über einen ebenerdigen Ausgang ins Freigelände verfügen. Zudem wurde eingehend darüber diskutiert, inwieweit das Anbringen von mobilen Wänden im Bereich der Gruppenräume sinnvoll ist. Die im Raumkonzept enthaltenen Verwaltungsräume werden von den Mitgliedern des Ausschusses als etwas großdimensioniert betrachtet und Herr Weitzel schlägt vor 10 qm aus dem Bereich der Verwaltung auf die beiden Proberäume auszuteilen, d.h. eine Vergrößerung der Proberäume um jeweils 5 qm. Vorsitzender Seuss stellt den Antrag über das Raumkonzept entsprechend der Vorlage mit der Änderung: Die im Bereich 5 aufgeführten Büros, Verwaltung 1 und 2 um jeweils 5 qm zu verkleinern und die im Bereich 1 aufgeführten Proberäume 1 und 2 von 15 auf 20 bzw. von 20 auf 25 qm zu vergrößern.

Beschluss:
Auf der Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Juni 2001, ist das
Raumkonzept, in Abänderung - Verwaltungsfläche um 10 qm verkleinern; Proberäume um 10 qm vergrößern - als Grundlage eines Planungsauftrages zum Bau der Jugendeinrichtung „An den 24 Hallen" vorzusehen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen